Aus dem Vorstand

Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte in Berlin

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat dem ASOG-Entwurf in erster Lesung zugestimmt.

24. Oktober 2020
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Wie wir an dieser Stelle bereits mehrfach berichteten, verhandelt der BDZ mit der Berliner Landespolitik bereits seit 2018 über die Einführung einer sog. Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte. Sie würde es den dort eingesetzten Kolleginnen und Kollegen im Rahmen ihrer Tätigkeit ermöglichen, polizeiliche Amtshandlungen vorzunehmen, wenn die zuständige Polizeibehörde die erforderlichen Maßnahmen nicht rechtzeitig treffen kann.

Die dazu erforderliche Änderung des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG) hat nunmehr die erste Lesung des Gesetzgebungsverfahrens im Berliner Abgeordnetenhaus durchlaufen. Bevor der Änderungsentwurf - hoffentlich noch in diesem Jahr - auch die zweite Lesung durchläuft, wird derzeit im Innenausschuss darüber beraten.

Eingeführt ist die Eilzuständigkeit mittlerweile in 13 Bundesländern. Am 7. Oktober dieses Jahres ist Rheinland-Pfalz hinzugekommen. In Bremen steht die Einführung unmittelbar bevor (14. Bundesland).

Wir bleiben weiter dran und werden berichten, sowie sich etwas tut!

Dr. Carsten Weerth (Verhandlungsführer Eilzuständigkeit für die Länder Bremen und Berlin), Peter Seifert (stellv. Vorsitzender beim BV Berlin-Brandenburg)

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