Eilzuständigkeit

Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte in Berlin - ein Zwischenstand

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt die Änderung des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin - ASOG Bln - vor.

26. Juli 2019
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Seit Dezember 2018 verhandelt der BDZ BV Berlin-Brandenburg mit der Berliner Landespolitik über die Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte in Berlin. Mit Einführung einer Eilzuständigkeit hätten die Kolleginnen und Kollegen in ihrem Handeln Rechtssicherheit, wenn während ihrer Tätigkeit allgemeinpolizeiliche Sachverhalte festgestellt werden. 

Mit Stand Juli 2019 haben 10 von 16 Bundesländern die Eilzuständigkeit nach ­§ 12d ZollVG eingeführt (zuletzt Sachsen-Anhalt und Niedersachsen), vier weitere haben die Einführung zugesagt (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz). 

Auch in Berlin ist die Sache in Bewegung. Die Verhandlungsführung des BDZ in Berlin hat alle im Berliner Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien über die neue Rechtslage mit § 12d ZollVG und die Einführung der Eilzuständigkeit in den anderen Bundesländern informiert. Die Rückmeldungen der Regierungsparteien SPD, Grüne und Linke waren vielversprechend - auch die Opposition bedankte sich für die Informationen des BDZ. 

Nun ist es zu einem ersten Zwischenerfolg gekommen. Die Grünen haben ein sog. Freiheitsrechtestärkungspaket vorgelegt, in dem die Vorschläge für die Änderungen des Polizei- und Gefahrenabwehrrechts für Berlin zusammengefasst werden. Darin ist die Einführung der Eilzuständigkeit für die Zollvollzugsbeamten in
§ 8 Abs. 3 ASOG Bln enthalten. 

Wie geht es nun weiter? Steht die Einführung nun bevor? Nein, noch nicht! Die Einführung der Eilzuständigkeit für Berlin wurde bereits 2012 von der Piratenpartei vorgeschlagen - vorgenommen wurde sie allerdings nicht. Doch jetzt hat - und damit anders als im Jahr 2012 - auf Initiative des BDZ BV Berlin-Brandenburg eine der drei Regierungsparteien die Einführung vorgeschlagen. Auch lässt das Stimmungsbild bei allen anderen Parteien Positives hoffen. Ob es jedoch zu einer Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode kommen wird, die bis 2021 andauert, ist ungewiss.

 

Die Verhandlungsführung des BV Berlin-Brandenburg in Berlin wird weiter versuchen auf die zeitnahe Einführung hinzuwirken.


Quellenzitierung:

Aus dem Freiheitsrechtestärkungspaket der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10. April 2019, Seite 25 Zu 
§ 8 ASOG Bln:

"5. § 8 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für Beamtinnen und Beamte der Zollverwaltung, denen der Gebrauch von Schusswaffen bei Anwendung des unmittelbaren Zwangs bei Ausübung öffentlicher Gewalt gestattet ist. Sie gelten ferner entsprechend für Bedienstete ausländischer Staaten mit polizeilichen Aufgaben, soweit völkerrechtliche Verträge oder Rechtsakte der Europäischen Union dies vorsehen oder die für Inneres zuständige Senatsverwaltung Amtshandlungen dieser Bediensteten allgemein oder im Einzelfall zustimmt.“  


Carsten Weerth und Andreas Schwenke (Verhandlungsleitung Eilzuständigkeit Berlin)

Peter Seifert (ÖA)

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