BDZ vor Ort

Dienststellenbesuch bei der Kontrolleinheit Verkehrswege mit Vollmobiler Röntgenanlage in Köln

Den Einsatz von Röntgentechnik durch den Zoll thematisierten Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) mit Vollmobiler Röntgenanlage (VMR) des Hauptzollamtes Köln bei einem Dienststellenbesuch von Thomas Liebel (Vorsitzender des Hauptpersonalrats beim BMF und stellv. BDZ Bundesvorsitzender) am 9. August 2021 in Köln. Den Dienststellenbesuch, der Gespräche mit den Beschäftigten der KEV – VMR Köln sowie interessante Einblicke in die Einsatzlagen bzw. den Betrieb von Großröntgentechnik ermöglichte, begleiteten u. a. der Leiter des Hauptzollamtes Köln, LRD Jörg Simon, der stellv. Leiter des Sachgebiets Kontrollen, ZOAR Saalfeld, die Vorsitzende des örtlichen Personalrats beim HZA Köln, Andrea May (zugleich BDZ), der stellv. Vorsitzende des BDZ Bezirksverbandes Köln, Enrico Bono sowie Michael May (Vorstandsmitglied im Bezirkspersonalrat bei der Generalzolldirektion sowie stellv. BDZ Bundesvorsitzender).

17. August 2021
  • Svenja Berg (Sachgebiet C), Ralf Saalfeld (Stellv. Sachgebietsleiter C beim HZA Köln), Michael Klein (KEV), Detlef Reeder (VMR Köln), Andreas Geisler (VMR Köln), Carsten Starke (VMR Köln), Andrea May (Vorsitzende des örtlichen Personalrats beim HZA Köln und BDZ Bezirksverband Köln), Michael May (Mitglied im Vorstand des Bezirkspersonalrats bei der GZD und stellv. BDZ Bundesvorsitzender), Thomas Liebel (Vorsitzender des Hauptpersonalrats beim BMF und stellv. BDZ Bundesvorsitzender) sowie LRD Jörg Simon (Leiter des Hauptzollamtes Köln)

Die Tätigkeiten bei der VMR stellen aufgrund der komplexen fachlichen und technischen Voraussetzungen eine besondere Herausforderung für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen dar. Dies gilt vor allem für den Umfang des dafür eingesetzten Personals sowie die damit einhergehenden erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Doch wie stellt sich die Röntgentechnik künftig dar, nachdem das Bundesministerium der Finanzen (BMF) das strategisch ausgerichtete, prozessübergreifende Konzept zum Einsatz von Röntgentechnik durch den Zoll (Allgemeines Röntgenkonzept) vor etwa einem Jahr gebilligt hatte?

Hintergrund zur Neuausrichtung der Röntgentechnik

Der Bundesrechnungshof hatte im Zuge einer Prüfung die Überdehnung der Einsatzräume der gegenwärtigen mobilen Großröntgenanlagen sowie deren strukturelle Abhängigkeit von den erforderlichen Anforderungen durch örtliche Kontrolleinheiten festgestellt. Im Gegensatz zu den stationären und teilmobilen Großröntgenanlagen besitzen die mobilen Großröntgenanlagen nur das für den Anlagenbetrieb erforderliche Personal und sind auf Grund des räumlich mobilen Einsatzes auch nicht fest und dauerhaft in die Kontrollen der Kontrolleinheiten des eigenen Hauptzollamtes eingebunden. Die Auswahl und Zuführung der Fahrzeuge zu den mobilen Großröntgenanlagen sowie die Vorkontrolle bzw. die ggf. erforderliche Nachkontrolle sind somit fremdbestimmt. Aufgrund dieser organisatorischen Ausgangssituation sind eigenständige Einsätze der mobilen Großröntgenanlagen in den Bezirken anderer Hauptzollämter nur bedingt möglich bzw. erfordern die Unterstützung von örtlich zuständigen Kontrolleinheiten.

Neue Großröntgentechnik wird beschafft!

Im Ergebnis sollen nach den strategischen Vorgaben des BMF neue Großröntgentechniken beschafft werden, die ausschließlich als mobile Großröntgenanlagen einzusetzen sind. Diese werden in regionalen Zuständigkeitsbereichen eingesetzt, die zunächst den Bezirk des eigenen Hauptzollamtes sowie die Bezirke der unmittelbar und mittelbar angrenzenden Hauptzollämter umfassen. Hiervon ausgenommen sind natürlich die stationären bzw. terminalgebundenen Großröntgenanlagen in den bedeutenden Seehäfen.

Der BDZ berichtete in diesem Zusammenhang bereits über die aus technischen Gründen auszusondernden teilmobilen Großröntgenanlagen (CAB 2000), die durch fünf mobile Großröntgenanlagen ersetzt (künftig Hauptzollämter Duisburg, Dresden, Frankfurt (Oder), Regensburg und Stralsund) und zusammen mit den bereits vorhandenen drei mobilen Großröntgenanlagen bei den Hauptzollämter Kiel, Köln, und Ulm eingesetzt werden sollen. Der BDZ wird sich bei der Umsetzung der organisatorischen Maßnahmen insbesondere für eine sozialverträgliche Lösung für die vom künftigen, ersatzlosen Wegfall der Großröntgenanlage betroffenen Beschäftigten bei der KEV Plauen des HZA Erfurt einsetzen.

Liegenschaftsmäßige Voraussetzungen werden überprüft!

Die dauerhaften Standorte der stationären und terminalgebundenen Großröntgenanlagen sowie die als Heimatstandort der mobilen Großröntgenanlagen festgelegten Orte werden künftig als Basisstandorte bezeichnet. Die sonstigen für den Einsatz mobiler Großröntgenanlagen genutzten Orte werden in Abgrenzung dazu als Kontrollorte bezeichnet. Die in Betracht kommenden oder auch teilweise vorhandenen Liegenschaften werden daher auf ihre Eignung für die dauerhafte Stationierung der Großröntgenanlagen hin überprüft und ggf. ertüchtigt. Dies gilt gleichermaßen für bereits genutzte Kontrollorte. Die zuständigen Interessenvertretungen sind in diesem Prozess im Rahmen der personalvertretungsrechtlichen Mitwirkung gefordert.

Die erforderlichen Stellen für dringend benötigtes Personal bleiben jedoch vorerst aus!

Die fachliche Umsetzung des Röntgenkonzepts umfasst einen zusätzlichen Personalbedarf von 179 Stellen für die betroffenen Kontrolleinheiten. Bereits im Haushaltsjahr 2021 ist das BMF bei der Geltendmachung dieser dringend benötigten Planstellen gegenüber dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags gescheitert. Für das Haushaltsjahr 2022 steht nach Informationen des BDZ bedauerlicherweise fest, dass die erforderlichen Stellen seitens der Abteilung III des BMF bereits bei der Anmeldung der Planstellen für den Regierungsentwurf zum Haushalt 2022 nicht eingespeist wurden. Wegen dieser erneuten Nichtberücksichtigung der erforderlichen zusätzlichen 179 Planstellen/Stellen im Personalhaushalt ist die Generalzolldirektion nunmehr gehalten, das zusätzliche Personal aus dem vorhandenen Budget zu finanzieren. Somit nehmen die Verantwortlichen eine bewusste Schwächung der Kontrolldichte durch eine Verlagerung entsprechender Stellen und letztendlich Dienstposten der Kontrolleinheiten in Kauf. Für den BDZ ist diese Herangehensweise verantwortungslos, wenn man in der Gesamtbetrachtung bedenkt, welche Vielzahl an zusätzlichen und komplexer gewordenen Aufgaben die Kontrolleinheiten des Zolls in den letzten Jahren übernommen haben – z. B. die Kontrolle des innergemeinschaftlichen Postverkehrs, der die Kontrolleinheiten vor enorme Herausforderungen auf dem Gebiet der Betäubungsmittelbekämpfung stellt. „Wer an zusätzlichen Stellen für die Kontrolleinheiten spart, der spart auch an der Sicherheit unserer Einsatzkräfte“, unterstreicht BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes vor dem Hintergrund der gestiegenen Gewaltbereitschaft gegenüber Zöllnerinnen und Zöllnern. Der BDZ wird sich in der Folge weiterhin für eine stellenmäßige Aufstockung der Kontroll und Zollfahndungseinheiten einsetzen. Über erste Gespräche mit den zuständigen Berichterstattern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags hatten wir kürzlich berichtet.

 

 
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