Zwischen Unsicherheit und Reformdruck
Die Zukunft des ITZBund im neuen Digitalministerium auf dem Prüfstand
Ein kürzlich ergangener Organisationserlass des Bundeskanzlers bestimmt, dass der überwiegende Anteil des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund) in den Geschäftsbereich des neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung angegliedert wird. Das wirft unzählige Fragen auf – der BDZ fordert allem voran sozialverträgliche und transparente Lösungen für die betroffenen Beschäftigten und BeamtInnen zu finden. „Unsere Kolleginnen und Kollegen müssen in der Gestaltung des Strukturprozesses nicht nur mitgenommen, sondern einbezogen werden“, fordert BDZ Bundesvorsitzender Thomas Liebel.
Am 6. Mai 2025 wurde der Organisationserlass des neu gewählten Bundeskanzlers Friedrich Merz erlassen. Dieser regelt neben verschiedenen organisatorischen Veränderungen in den Ressortzuschnitten auch, dass mindestens Teile der Zuständigkeiten für das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) aus dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) an das neue Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) übergehen. Für die „Aufgaben des ITZBund, die gemäß Art. 108 GG vom ITZBund als Bundesfinanzbehörde gemäß §1 FVG zu erbringen sind, soll ein neuer IT-Dienstleistungsbetrieb im Geschäftsbereich des BMF errichtet werden.
Diese kompakte Regelung im Erlass lässt viel Raum für konkrete Umsetzungspläne. Es sind jetzt die beteiligten Ressorts gefragt eine Lösung für die vielen Fragen, die sich daraus für das ITZBund und die Bundesfinanzverwaltung ergeben, zu finden. Der BDZ wird sich hier als Stimme der Beschäftigten einbringen. Wir sind motiviert neue gewerkschaftliche Strukturen im BMDS aufzubauen und unsere KollegInnen des ITZBund zu unterstützen! Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die bisher durch das ITZBund erbrachten Leistungen in der Bundesfinanzverwaltung durch die anstehende Umorganisation nicht eingeschränkt werden.
Diskussionen über ein neues Finanzierungsmodell – aber auf wessen Kosten?
Weitergehend ist damit zu rechnen, dass die in den letzten Monaten geführte Diskussion über eine mögliche Rechtsformänderung des ITZBund erneut angefacht und so erneut Unsicherheit unter den Beschäftigten gefördert wird. Während die Befürworter einer Reform vor allem ein neues Finanzierungsmodell anstreben, das unabhängiger vom Bundeshaushalt sein soll, stellt der BDZ die berechtigten Sorgen der Beschäftigten in den Mittelpunkt. Zudem steht fest: es gilt nach wie vor das ITZBund-Umwandlungsgesetz! Wer also organisatorische oder strukturelle Änderungen anstrebt, muss diese gesetzlich verankern. Organisationserlasse können Gesetze nicht ersetzen.
Aktuell wird das ITZBund als IT-Dienstleister des Bundes als nicht rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts geführt. Die Hauptmotivation hinter dieser Reform sei es, neue Finanzierungsmöglichkeiten zu erschließen und sich von den strikten Vorgaben des Bundeshaushalts zu lösen. Auf diese Weise will man dem Ziel von modernen und anforderungsgerechter IT-Dienstleistungen näherkommen. Doch in dieser Diskussion steht für die Beschäftigten viel mehr auf dem Spiel.
Arbeitsbedingungen absichern!
Der BDZ sieht vor allem die möglichen statusrechtlichen Änderungen der Beschäftigten, welche in der laufenden Diskussion dringend aufgenommen werden müssen. Bislang gelten für die KollegInnen im ITZBund die Regelungen einer Bundesverwaltung – mit einem klaren Tarifvertrag und gesicherten Arbeitsbedingungen. Doch was würde im Zuge einer Umwandlung passieren?
„Unsere Kolleginnen und Kollegen haben ein Recht auf Planungssicherheit“, betont der BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel. „Es kann nicht sein, dass die Diskussionen über die Finanzierung des ITZBund auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden.“
Klare Zusagen für die Beschäftigten sind unverzichtbar!
Der BDZ fordert im Ergebnis eine transparente Diskussion und klare Zusagen:
- Tarifvertragssicherheit: Der TVöD oder ein gleichwertiger Tarifvertrag muss gelten.
- Absicherung der Beamtinnen und Beamten: Es darf keine Verschlechterung ihrer Fortkommensmöglichkeiten geben.
- Mitbestimmung und Transparenz: Die Beschäftigten müssen aktiv in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden.
- Investitionen: Wir fordern sichtbare Investitionen in Personal und Digitalisierung, um auf die Herausforderungen des Fachkräftemangels nicht nur angemessen reagieren zu können, sondern echte Perspektiven zu schaffen.
- Standorte des ITZBund: Für den BDZ ist der Erhalt der insgesamt zwölf Standorte des ITZBund nicht verhandelbar.
Ohne diese Zusagen bleiben die anstehende Umorganisation und eine Rechtsformdiskussion vor allem eines: ein Unsicherheitsfaktor für die Beschäftigten. Während wirtschaftliche Überlegungen wichtig sind, darf die soziale Verantwortung des Arbeitgebers und Dienstherren nicht in den Hintergrund treten. Der BDZ wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass Arbeitsbedingungen nicht unter Reformdruck leiden – denn eine stabile und sichere IT-Infrastruktur gibt es nur mit zufriedenen und gut abgesicherten Beschäftigten!