Dewes: „Wertschätzung der Beschäftigten muss sich in der Praxis beweisen!“

Nach den vom BDZ erzielten Fortschritten bei der Personalausstattung in den sicherheitsrelevanten Bereich des Zolls zeichnen sich in der Bundesfinanzverwaltung auch auf dem Gebiet der Frauen- und Familienpolitik Verbesserungen ab. BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes wurde von der Leitungsebene des Bundesfinanzministeriums über das Vorhaben informiert, weitere konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Wertschätzung der Beschäftigten zu ergreifen. Vorgesehen ist, flächendeckend Instrumente einzusetzen, mit denen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eine Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Abbau bestehender Benachteiligungen und eine diskriminierungsfreie Teilhabe Schwerbehinderter erreicht werden soll.

10. Juni 2015

Im Rahmen des Zollverwaltungszielekatalogs 2016 hat das Bundesfinanzministerium auf der Grundlage der Mitarbeiterbefragung 2012 Maßnahmen erarbeitet, mit denen die Mitarbeiterzufriedenheit spürbar gesteigert und die Erledigung der Kernaufgaben der Zollverwaltung nachhaltig verbessert werden soll. In diesen „Steuernden Hauptprozess“, der durch die Führungskräfte des Zolls erfüllt werden soll, wird auch das Gesundheitsmanagement einfließen, dessen Weiterentwicklung der BDZ weiterhin mitgestalten wird.

Gesamtgesellschaftlich gewinnt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zunehmend an Bedeutung und ist für Nachwuchskräfte ein durchschlagendes Argument bei der Auswahl des Ausbildungs- und Arbeitsplatzes. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird dieses Thema in Zukunft immer mehr in den Fokus rücken. Das Ziel, Beruf und Familie besser zu vereinbaren, umfasst nicht nur die Betreuung von Kindern, sondern auch die Pflege von Angehörigen. Unter dem Begriff Familie ist dabei nicht nur die klassische Familie zu verstehen, sondern eine feste soziale Bindung. Zu den vom BDZ befürworteten und nun umzusetzenden Maßnahmen gehört die verstärkte Einführung von Telearbeitsplätzen, Teilzeitmodellen, flexiblen Arbeitszeiten durch Gleitzeitregelungen sowie die Schaffung von Plätzen für die Kinderbetreuung.

Seit Jahren hatte der BDZ wirksame Anreize gefordert und Anregungen gegeben, um eine bessere Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen und dabei regionale Erfolge errungen. Auf gewerkschaftliche Initiative gelang es, zunächst die Bundesfinanzdirektion Nord von der Notwendigkeit zu überzeugen, externen Sachverstand hinzuziehen und das Audit „berufundfamilie“ der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung zu verleihen. Weitere Bundesfinanzdirektionen haben sich diesem Anliegen angeschlossen. Auch das Bundesfinanzministerium gehört nach Audit-Kriterien zum Kreis der familienfreundlichen Arbeitgeber. Ziel war und bleibt es, alle Dienststellen der Bundesfinanzverwaltung durch das Audit zertifizieren zu lassen.

Im Rahmen des Audits wird zunächst eine Bestandsaufnahme der bereits vorhandenen Maßnahmen durchgeführt. Danach werden gemeinsam mit der Verwaltung unter Beteiligung der Interessenvertretungen Ziele für eine Verbesserung der Vereinbarkeit erarbeitet und entsprechende Zielvereinbarungen definiert. Die Umsetzung der Zielvereinbarungen wird nach einem Jahr überprüft und nach drei Jahren einer Re-Auditierung unterzogen und gegebenenfalls neue Ziele vereinbart.

Das Verfahren bei der Umsetzung des Zollverwaltungszielekatalogs 2016 sieht vor, dass die Leitungen der Bundesfinanzdirektionen, des Zollkriminalamts, des Bildungs- und Wissenschaftszentrums sowie der Hauptzollämter und Zollämter die Zielerreichung in Form einer Selbsteinschätzung bewerten müssen und die Beschäftigten im Rahmen der regelmäßigen Mitarbeiterbefragungen zu ihrer Einschätzung zu befragen haben. Dewes betonte: „Jetzt muss die Praxis beweisen, dass es dem Bundesfinanzministerium mit dem Vorhaben der Wertschätzung der Beschäftigten ernst ist.“

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