Dewes thematisiert Arbeitsbelastung in Kfz-Festsetzungssetzungsstellen

Die Absicht der Bundesregierung, mit der sogenannten „Pkw-Maut“ eine Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Autobahnen einzuführen und im Gegenzug für Inländer die Kraftfahrzeugsteuer entsprechend zu senken, war am 16. März 2015 Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Bundestags, in der BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes neben weiteren Sachverständigen zum Zweiten Verkehrssteueränderungsgesetz Stellung bezog. Dewes plädierte in der Expertenanhörung für eine bessere Personalausstattung der Zollverwaltung und beklagte die hohe Arbeitsbelastung der Kfz-Festsetzungsstellen infolge des erhöhten Auskunftsbedarfs und vermehrter Rechtsbehelfsverfahren.

17. März 2015

Dewes gab detailliert Auskunft auf zahlreiche Fragen von Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen. Erfahrungsgemäß gebe es bei jeder Abgabenänderung zahlreiche Widersprüche, deren Bearbeitung Zeit beanspruche. Die Planung, nur für die Umstellung der Kfz-Steuer das Personal aufzustocken, aber im Folgejahr schon wieder deutlich abzubauen, sei daher nicht sinnvoll.

Angesichts des hohen Arbeitsaufkommens in der Bundeszollverwaltung im Zusammenhang mit der Einführung der Infrastrukturabgabe durch Neufestsetzung der Kfz-Steuer, durch gestiegenen Auskunftsbedarf und durch umfangreichere Rechtsbehelfsverfahren äußerte Dewes Skepsis, ob der bezifferte personelle Mehrbedarf ausreichend angesetzt sei.

Der BDZ meldet erhebliche Zweifel an, ob das Personal ausreicht, um dem zu erwartenden Auskunftsbedarf Rechnung zu tragen. Die angesichts von 43,5 Mio. Steuerfällen für das Jahr der Einführung veranschlagten zehn Prozent werden als zu gering angesehen. Dewes betonte in der Anhörung, es sei weiterhin nicht damit zu rechnen, dass sich das Publikumsverhalten im Folgejahr wesentlich verändert und sich die Anfragequote auf fünf Prozent verringert. Vielmehr sei auch in den ersten Jahren mit einem sehr hohen Aufkommen an Anfragen zu rechnen.

Für eine höhere Veranschlagung des zukünftigen Bedarfs sprechen die Erfahrungen, die die Zollverwaltung 2014 im Zusammenhang mit der Übernahme der Aufgabe der Kfz-Steuer von den Landesfinanzbehörden gemacht hat. Nachdem in den Medien über massenhaft fehlerhafte Kfz-Steuer-Bescheide berichtet und zur Prüfung der Bescheide aufgerufen worden war, kam es bei den Kfz-Festsetzungsstellen zu einer Flut von bis 25000 erfolglosen Anfragen pro Tag, die in der Folge zu einer völligen Überlastung der Auskunftsstellen führten.

Im Bereich der Rechtsbehelfsstellen wurde bisher kein zusätzliches Personal eingesetzt. Im Zusammenhang mit der Einführung der Infrastrukturabgabe und der Berechnung des Steuerentlastungsbetrags ist aus Sicht des BDZ nun mit einer weiteren drastischen Zunahme der Einsprüche in den Rechtsbehelfsstellen zu rechnen. Dewes verdeutlichte im Finanzausschuss, dass das zur Bindung von Personal führt, das der Zoll dann an anderer Stelle nicht habe. Die vorgesehene Reduzierung des Personalansatzes bei Rechtsbehelfsstellen von 186 Arbeitskräften im Jahr der Einführung auf 30 Arbeitskräfte und im Folgejahr auf nur noch 15 Arbeitskräfte werde dem zu erwartenden Arbeitsaufkommen nicht gerecht, so Dewes.

Im Video des Bundestags können Sie den Verlauf der Anhörung im Finanzausschuss verfolgen. 

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