Dewes erwartet von Merkel klares Bekenntnis zum Mindestlohngesetz

Nach der Kritik an den Äußerungen des CDU/CSU-Fraktionsvize Michael Fuchs zur Entbürokratisierung beim Mindestlohn hat BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) appelliert, ihre vagen Aussagen zu dem Thema zu korrigieren und sich uneingeschränkt zum Mindestlohngesetz zu bekennen. Merkel ist offenbar auf den Kurs des Wirtschaftsflügels der CDU/CSU eingeschwenkt und hat inzwischen Änderungen beim zum Jahresbeginn in Kraft getretenen Mindestlohngesetz in Aussicht gestellt. Dewes kritisiert, dass damit das Mindestlohngesetz nur wenige Wochen nach seinem Inkrafttreten in unverantwortlicher Weise aufgeweicht werden könnte. Damit stehen auch Arbeitnehmerrechte auf dem Spiel, die durch dieses Gesetz in erster Linie geschützt werden sollen“, so Dewes.

23. Januar 2015
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Bei einer CDU-Veranstaltung hatte Merkel erklärt, dass eine dauerhafte bürokratische Belastung für Kleinunternehmen vermieden werden solle. Teile der Union hatten gefordert, die Grenze für die Dokumentationspflicht von 2958 Euro Bruttoverdienst monatlich auf 1900 Euro zu senken. Mini-Jobs sollen nach den Vorstellungen des Wirtschaftsflügels ganz davon ausgenommen werden. Wörtlich äußerte die Bundeskanzlerin: „Wir schauen uns das jetzt drei Monate an – und dann überlegen wir, wo wir gegebenenfalls Bürokratie wegnehmen müssen."

Offenbar sei „Flickschusterei“ am Werk gewesen, als Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) den Entwurf des Mindestlohngesetzes und die Verordnungen hierzu im Eiltempo durchgesetzt habe, betont Dewes. Anders sei es nicht zu erklären, wenn Teile des Gesetzes anschließend wieder in Frage gestellt würden. Das Anliegen eines garantierten Mindestlohns sei ein Kernstück des Koalitionsvertrags, das nicht nachträglich ausgehöhlt werden dürfe.

Zugleich warnte Dewes vor einer Demotivation der Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die schnell eintrete, wenn suggeriert werde, dass der Zoll einen „Bürokratie-Wahnsinn“ umsetze. Ein unnötiger bürokratischer Aufwand entstehe erst, wenn die jetzt geforderten Ausnahmen zugelassen würden. Das Mindestlohngesetz bildet seiner Ansicht nach einen transparenten und rechtlich exakten Rahmen für eine effiziente Kontrolle und Überwachung des Mindestlohns.

Dewes: „Das Mindestlohngesetz ist mit der heißen Nadel gestrickt worden. Und das haben wir im Vorfeld immer wieder beanstandet. Es kann aber nicht hingenommen werden, dass sich die Lobbyisten wenige Wochen später mit ihren Interessen durchsetzen. Klar ist: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kann ihrem gesetzlichen Auftrag nur mit Erfolg nachkommen, wenn die rechtlichen Grundlagen nicht ständig verwässert werden. Jede Ausnahme schafft Wildwuchs. Und Wildwuchs verursacht Bürokratie!“

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