Dewes: „Der Zoll darf nicht zur Verfügungsmasse erklärt werden“
In der Debatte über den Einsatz von Zollvollzugskräften zur Terrorabwehr hat BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes einer weiteren Amtshilfe für die Bundespolizei eine klare Absage erteilt. Im Rahmen der Abordnungen zu Bundespolizei und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) leisteten die Zöllnerinnen und Zöllner bereits jetzt aus gesamtstaatlicher Verantwortung heraus einen erheblichen Beitrag. Einer weiteren Abordnungspraxis dürfe nicht Vorschub geleistet werden – erst recht nicht von einer Gewerkschaft, betont Dewes unter Hinweis auf die in den Medien verbreitete Forderung der GdP, Zollvollzugskräfte zur Grenzsicherung einzusetzen. Dewes: „Solche Äußerungen sind kontraproduktiv und schaden den Beschäftigten, die ohnehin an der Kapazitätsgrenze arbeiten. Wir sind keine Bereitschaftspolizei!“
Medienberichten zufolge fordert diese Gewerkschaft angesichts der terroristischen Bedrohung eine massive Verstärkung der deutschen Grenzkontrollen durch Zöllnerinnen und Zöllner. Der Zoll habe „mehr als 10 000 voll ausgebildete und bewaffnete Vollzugskräfte, die rund um die Uhr eingesetzt werden können und wollen“, wird ein Gewerkschaftsfunktionär zitiert.
Dewes kommentiert die Forderung mit den Worten:
„Diese Gewerkschaft, die für die Bundespolizei zuständig ist, sollte vielmehr die Frage stellen, warum dort Tausende Überstunden bei der Begleitung von Fußballspielen bis hinunter zur Regionalliga anfallen. Sicherheit in den Stadien – ja, aber zur Betreuung von Pseudofans muss es andere Lösungen geben. In der aktuellen erhitzten Diskussion kann nicht jeden Tag aus Hilflosigkeit eine neue Idee geboren werden.“
Die Unterstützung von Bundespolizei und BAMF bei der Einreise von Flüchtlingen stellt für den Zoll bereits jetzt eine harte Bewährungsprobe dar, der im Rahmen seiner Zuständigkeiten und Befugnisse mit seinen Einsatzkräften im Bereich der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs die Maßnahmen der anderen Sicherheitsbehörden an den Grenzen zu den Nachbarländern und im Waren- und Personenverkehr mit Drittstaaten begleitet. Das Bundesfinanzministerium hat der Bundespolizei und dem BAMF bisher personelle Unterstützung durch insgesamt 470 Beschäftigte des Zolls zugesagt, um die mit der Ankunft von Flüchtlingen in Deutschland verbundenen Herausforderungen zu bewältigen.
„Eine weitere personelle Ausdünnung kann sich der Zoll beim besten Willen nicht leisten“, so Dewes. Es sei selbstverständlich, dass die Bundeszollverwaltung als Teil der Sicherheitsarchitektur des Bundes in enger Kooperation mit der Bundespolizei auftrete und sich in Krisen besonders engagiere. Nicht hinnehmbar sei jedoch, wenn der Zoll zur „Verfügungsmasse“ erklärt werde, der die Lücken schließe, die andere Verwaltungen in der Vergangenheit durch Stellenabbau gerissen hätten.
Zu Recht habe die Partnergewerkschaft des BDZ, die , die Personalfehlbestände bei der Bundespolizei beanstandet. Auch wenn die derzeitige Sicherheitslage nicht vorhersehbar gewesen sei, könne und wolle der Zoll nicht als Lückenbüßer auftreten, so Dewes weiter. Die gegenüber den Medien kommunizierte Forderung, dass Zöllnerinnen und Zöllner „rund um die Uhr“ für diese Aufgaben eingesetzt werden sollen – und vor allem „wollen“, missachte den Willen der Zöllnerinnen und Zöllner und sei einer gewerkschaftlichen Interessenvertretung nicht angemessen, kritisierte Dewes das Anliegen.
„Wir sind Zöllnerinnen und Zöllner und leisten unseren Beitrag im Rahmen unserer originären Aufgaben. Und Punkt“, erläutert Dewes den Standpunkt des BDZ. Amtshilfe könne – wo notwendig – geleistet werden, dürfe aber ein bestimmtes Maß nicht überschreiten, das davon abhängig sei, ob die eigenen Aufgaben noch zufriedenstellend erledigt werden könnten.
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