Der Ausschuss „Tarifbeschäftigte im BDZ“ tagte in Fulda
Endlich wieder in Präsenz tagte vom 26. bis 28. Oktober 2022 der Ausschuss „Tarifbeschäftigte im BDZ“ im Hotel Fulda-Mitte. Dort trafen sich die entsandten VertreterInnen fast aller Bezirksverbände und erörterten aktuelle Themen und Problemstellungen der im BDZ vereinigten ArbeitnehmerInnen und tariflichen Auszubildenden in der Bundesfinanzverwaltung. Das angetretene Team ist auf dem Foto dargestellt.
Die Sitzung wurde von der stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses, der Kollegin Petra Olsen-Schneider (auch Vorstandsmitglied im GPR der GZD) geleitet und unter Mitwirkung des 2. Stellvertreters, Wolfgang Thümmel, zielorientiert moderiert. Als regelmäßiger Gast bei derartigen Sitzungen wurde die tarifversierte Kollegin Adelheid Tegeler aus der Bundesleitung des BDZ begrüßt. Tegeler als Mitglied der Bundestarifkommission des dbb beamtenbund und tarifunion konnte über Neuigkeiten und Planungen unserer Dachorganisation berichten, vor allem über die sog. Tarifpflege, die Branchentage, die vorgesehenen Aktionen und die Erwartungen im Zusammenhang mit der Tarifrunde zum TVöD und zum TVAöD im 1. Quartal 2023. Die Erwartungshaltung der Beschäftigten aller Statusgruppen an diese wichtige Tarifrunde wird angesichts des Ergebnisses der vor kurzem bekannt gegebenen Forderungsfindung des dbb und der galoppierenden Inflation als sehr hoch eingeschätzt.
Die Personalentwicklung im Tarifbereich der Bundesfinanzverwaltung nahm breiten Raum in der diesjährigen Sitzung ein. So wurden die Einstellungswellen Externer beim Zoll im Zeitraum von 2019 bis 2022 und die damit verbundenen Ambitionen auf Verbeamtung kritisch und konstruktiv bewertet und nachbetrachtet. Ähnliches gilt für den ständigen Bedarf am weiteren Zugang qualifizierten Personals für diverse Standorte des ITZBund. Während dort ein tragfähiges Personalentwicklungskonzept vorhanden ist, steht ein solches in der Zollverwaltung noch aus und soll mit einem Qualifizierungskonzept für Tarifbeschäftigte gepaart werden. Das Ganze befindet sich derzeit in einem fortgeschrittenen Entwurfsstadium innerhalb der GZD.
Die Umsetzung der vollständigen Arbeitsplatz-Neubewertungen in den Sachgebieten G der HZÄ (Vollstreckungs-Innendienst) ist inzwischen abgeschlossen und brachte für die dort tätigen ArbeitnehmerInnen unter kräftiger Mithilfe des BDZ eine Reihe von Höhergruppierungen, vor allem in die Entgeltgruppen 8 und 9a TVöD. Das ist als großer Erfolg auf breiter Ebene anzusehen, der vergleichbaren Verbesserungen bei der Eingruppierung im Bereich der Erhebung der Kraftfahrzeug-Steuer folgt. Es wird angestrebt, weitere standardisierte Arbeitsbereiche dahingehend zu untersuchen, ob dort überall Arbeitsplatzbeschreibungen mit korrekten Darstellungen und Bewertungen vorliegen. Dabei gilt es zunächst festzustellen, ob sich bei Verrichtung qualitativ höherwertig einzustufender Tätigkeiten dies in der Gesamtbewertung widerspiegelt. Ziel ist es letztlich, gleichartige Tätigkeiten bundeseinheitlich auf ein gleichmäßiges Niveau zu bringen und so eintarifieren zu lassen, dass dies in geeigneten Fällen zu entsprechenden Höhergruppierungen führt. Der Ausschuss nimmt gerne Vorschläge an, welche von Tarifbeschäftigten belegten Aufgabenfelder sich für eine bundesweite Betrachtung besonders eignen und Chancen für bundesweit einheitliche Arbeitsplatzbeschreibungen mit gerechter Bewertung eröffnen.
Die tarifliche Ausbildung in der Bundesfinanzverwaltung fristet nach Ansicht des Ausschusses nach wie vor ein jämmerliches Dasein. Ganze 16 neue Azubis wurden zum 1. September 2022 beim Zoll eingestellt, konzentriert auf drei HZÄ in Nordrhein-Westfalen. Der Tarifbeschäftigen-Ausschuss des BDZ wird sich weiter dafür einsetzen, dass die tarifliche Ausbildung - ob als Kaufleute für Bürokommunikation und/oder als Verwaltungsfachangestellte/r - mengenmäßig deutlich forciert und (wieder) breit in das gesamte Bundesgebiet ausgerollt wird. Im Tarifbereich fehlt es deutlich an Nachwuchs!
Daneben wurden im Zuge der Sitzung die aus dem Tarifbereich resultierenden Anträge an den Gewerkschaftstag im März 2023 überdacht sowie ein weiterer Antrag formuliert und direkt anschließend versendet. Welche Anträge des Ausschusses letztlich angenommen und weiterverfolgt werden, entscheidet dann der Gewerkschaftstag des BDZ.
Auch die weitgehend analoge Anwendung der „Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte“ (Sonderurlaubsverordnung - SUrlV vom 01.06.2016) für Tarifangehörige in Form von bezahlter Arbeitsbefreiung als übertarifliches Zugeständnis des Dienstherrn/Arbeitgebers wurde eingehend erörtert. Die Erlassregelung des BMI vom 20.07.2016, die im Einvernehmen mit dem BMF erfolgte, ist offenbar nicht überall bekannt. In Zweifelsfällen wird den tarifangehörigen BDZ-Mitgliedern empfohlen, sich bei den örtlichen Tarif-SpezialistenInnen des BDZ (Obleute Tarif, usw.) näher zu erkundigen.
Dies war die letzte ordentliche Sitzung des Ausschusses in seiner aktuellen Zusammensetzung. Es ist beabsichtigt, dass sich der Tarifausschuss im kommenden Jahr nach dem Gewerkschaftstag, bei dem Kollege Uwe Knechtel erneut für den Vorsitz des Ausschusses kandidieren wird, zeitnah neu konstituiert.