dbb und BDZ fordern: Hände weg von der Zusatzversorgung!
In der dritten Verhandlungsrunde am 16. und 17. März 2015 in Potsdam war die Zusatzversorgung für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst ein zentrales Thema. Aus Sicht der Arbeitgeber besteht Anpassungsbedarf bei der Zusatzversorgung, da aufgrund der steigenden Lebenserwartung die Sterbetafeln, die der Zusatzversorgung zu Grunde liegen, nicht mehr aktuell sind und aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase der Zinssatz von 3,25 Prozent für Beiträge in der Ansparphase und von 5,25 Prozent in der Rentenbezugsphase, die in der Altersfaktorentabelle eingerechnet sind, nicht erreicht werden können. Die öffentlichen Arbeitgeber haben erneut Zugeständnisse der Gewerkschaften in dieser Frage gefordert.
Die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) will die aktuellen Tarifverhandlungen mit den Ländern mit einer Wiederaufnahme der von den Arbeitgeberbereichen (Länder, Bund und kommunale Arbeitgeberverbände-VKA) im Mai 2014 abgebrochenen Verhandlungen verknüpfen und eine Kürzung der Betriebsrenten von der VBL durch Änderung des Alterstarifvertrags (ATV) erreichen. Der Bund ist betroffen, da der ATV auch für die nach dem TVöD-Bund Beschäftigten gilt und es in der Solidargemeinschaft der VBL kein unterschiedliches Recht für die jeweiligen Arbeitgeberbereiche geben soll.
dbb und BDZ fordern, dass es keine Einschnitte bei der Leistung der Zusatzversorgung geben darf. Die öffentlichen Arbeitgeber haben deutlich gemacht, dass ohne eine Kostensenkung für die Arbeitgeber bei der Zusatzversorgung keine Einigung in der Einkommensrunde 2015 möglich sei. Dabei ist die Zusatzversorgung ein wichtiger Punkt, um als Arbeitgeber gerade auch für Nachwuchskräfte attraktiv zu bleiben.
Der BDZ erwartet von den Arbeitgebern:
- den Erhalt einer zukunftssicheren Betriebsrente auf einem auskömmlichen Niveau bei akzeptabler finanzieller Beteiligung der Beschäftigten
- den Verzicht auf Einschnitte im Leistungsrecht
- ein klares Bekenntnis der Arbeitgeber zum Punktemodell als Zusatzversorgung für den öffentlichen Dienst im Interesse der Beschäftigten, aber auch zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit um gute und motivierte Nachwuchskräfte
Konkreter Handlungsbedarf besteht beim Abrechnungsverband Ost der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Im Gegensatz zum Abrechnungsverband West handelt es sich beim Abrechnungsverband Ost um ein kapitalgedecktes System, das nur in geringem Umfang durch eine zusätzliche Umlage finanziert wird.
Die finanzielle Lage dieses Abrechnungsverbands ist deshalb neben dem Beitragsaufkommen auch wesentlich vom Kapitalzins abhängig. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase auf den Kapitalmärkten ist im Abrechnungsverband Ost mittlerweile eine Unterdeckung von rund zwei Milliarden Euro entstanden, so dass dringender Handlungsbedarf gegeben ist. Die Gewerkschaften haben deutlich gemacht, dass die Arbeitgeber hier besonders in der Verantwortung stehen, das Niveau der Betriebsrente für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in den östlichen Bundesländern einheitlich mit dem Abrechnungsverband West und den kommunalen Zusatzversorgungskassen zu erhalten.
Die Arbeitgeber müssen ihrer Verantwortung zur finanziellen Absicherung ihrer Beschäftigten im Alter nachkommen. Die Betriebsrente ist kein geeignetes Mittel zur finanziellen Entlastung der öffentlichen Haushalte. Die Tarifbeschäftigten benötigen ihre Zusatzversorgung zur Sicherung eines angemessenen Einkommens im Rentenalter.
dbb und BDZ halten die Forderung der Arbeitgeber für unangemessen. Die Betriebsrente darf von den Arbeitgebern nicht als Druckmittel bei der Einkommensrunde missbraucht werden.
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