Verteilung der Nachwuchskräfte

Das Prinzip der Verteilung „Aus der Region - für die Region“ muss mehr als nur leere Worthülse sein

Auf Drängen der BDZ-geführten Personal- und Jugendvertretungen hat sich die Generalzolldirektion mit dem Verfahren zur Verteilung der Nachwuchskräfte nach bestandener Laufbahnprüfung auseinandergesetzt und ein neues Konzept erarbeitet. Erstmals werden bei der Verteilung auch die bisher erbrachten Leistungen als Kriterium für die Verteilung herangezogen. Die Hauptzollämter werden zukünftig eine größere Verantwortung tragen.

20. Januar 2020

Das neue Konzept wird sich wie das bisherige Verfahren auch am Bedarf der einzelnen Hauptzollämter orientieren. Auch die bekannte Neigungsabfrage wird weiterhin Teil des Verteilverfahrens bleiben. Hierbei werden, wie bisher auch, soziale Gründe für eine Verwendung in einer bestimmten Region besonders berücksichtigt. Auch private Gründe, in Abgrenzung zu den sozialen Gründen, können bei der Einreihung ins Ranking eine Rolle spielen. Neu wird bei der Interessenbekundung sein, dass die Anwärter/innen zukünftig insgesamt 6 Verwendungswünsche, jeweils 3 regionale und überregionale Verwendungswünsche, äußern kann.

Ändern wird sich jedoch das konkrete Verfahren zur Verteilung der Nachwuchskräfte. Die personalisierte Verteilung erfolgte bisher durch eine zentrale Arbeitsgruppe unter Federführung der GZD. Zukünftig wird jedes Hauptzollamt ein eigenes „Ranking“ unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien für die „eigene Region“ erstellen. Zu dieser „eigenen Region“ gehören alle Zolldienststellen im Bezirk des jeweiligen Ausbildungshauptzollamtes, auch die der GZD und Zollfahndungsämter. Neben sozialen Gründen werden zukünftig vor allem die bisher erbrachten Leistungen und das Bestehen des Sporttests weitere Auswirkungen auf die Einreihung im Ranking haben. Durch die Berücksichtigung des Leistungsprinzips soll die Verteilung der Nachwuchskräfte zukünftig grds. nach Eignung, Leistung und Befähigung erfolgen. Zusätzlich soll ein weiterer Leistungsanreiz geschaffen werden. Durch die Berücksichtigung des Bestehens des Sporttests soll die ausreichende Verfügbarkeit von Waffenträgern/innen in den einzelnen Regionen gewährleistet werden.

Übersteigen die Interessenbekundungen für eine Region den tatsächlichen Bedarf der Region, werden diese Nachwuchskräfte in einem weiteren Verteilverfahren durch die GZD auf die übrigen Stellen verteilt.

Die BDZ-geführten Personal- und Jugendvertretungen werden das Verfahren und die im Anschluss geplante Evaluation intensiv begleiten, denn der Slogan „Aus der Region – für die Region“ darf nicht nur von Verwaltungsseite versprochen, sondern muss auch von dieser gelebt werden. Wir werden zu gegebener Zeit berichten.

 

 

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