Crystal- und Zigarettenschmuggel: Stellen aus eigenen Mitteln zu erwirtschaften, ist untragbar!
Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Schmuggels mit Crystal und Zigaretten hält der BDZ den Arbeitsauftrag, im Zollfahndungsdienst zusätzliche Stellen aus eigenen Mitteln zu erwirtschaften, für untragbar. Der Bedarf in diesem Arbeitsbereich ist unbestritten. 2013 waren Sonderkommissionen zur Bekämpfung von Crystal- und Zigarettenschmuggel bei den Zollfahndungsämtern Berlin-Brandenburg, Dresden und München eingerichtet worden, in denen nun dauerhafte Arbeitsbereiche geplant sind. Die Arbeitsergebnisse bestätigen, dass es sich hier nicht nur um eine vorübergehende Maßnahme handelt, die mit Geschäftsaushilfen der Zollfahndungsämter bestritten werden kann.
Die bei den Zollfahndungsämtern Dresden und München angesiedelten Arbeitsbereiche zur Bekämpfung des Schmuggels mit Crystal sollen mit jeweils 15 Arbeitskräften, der Arbeitsbereich zur Bekämpfung von Zigarettenschmuggel beim Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg mit acht Arbeitskräften eingerichtet werden. Für das Zollfahndungsamt Essen soll ein gesondertes Feinkonzept mit vergleichbaren Rahmenbedingungen ausgearbeitet werden. Alle Zollfahndungsämter wurden aufgefordert, freie Stellen zu melden.
Der Zollabteilungsleiter beim Bundesfinanzministerium, Julian Würtenberger, hatte gegenüber dem BDZ-Bundesvorstand im März 2015 geäußert, Stellen aus der sogenannten „Effizienzrendite“ im Rahmen des Projekts Generalzolldirektion auf Bedarfsbereiche zu verteilen. Das Zollkriminalamt gab jedoch an, dass aus dieser „Effizienzrendite“ keine Stellen für den Zollfahndungsdienst zur Verfügung stehen. Eine Begründung ist nicht erkennbar. Deshalb stellt sich die Frage, ob andere Prioritäten gesetzt wurden.
Die Situation im Zollfahndungsdienst ist bereits jetzt von Überstunden im zum Teil dreistelligen Bereich geprägt. Die gegebenenfalls freien Stellen bei den einzelnen Zollfahndungsämtern sollen aufgrund der Arbeitssituation wieder besetzt und die Ressourcen nicht verschoben werden. Aus Sicht des BDZ ist nicht nachzuvollziehen, dass angesichts der auch politisch anerkannten Notwendigkeit der Schmuggelbekämpfung keine zusätzlichen Stellen eingerichtet werden.
Bereits 2007 hatte es im Rahmen der verstärkten Beauftragung des Zollkriminalamts mit strafrechtlichen Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt Ressourcenverschiebungen zu Lasten der Zollfahndungsämter gegeben.
Im Mai 2013 wurde beim Bundesfinanzministerium eine Arbeitsgruppe zur Erstellung einer Konzeption zur Bekämpfung des Internationalen Zigarettenschmuggels und illegalen Zigarettenhandels ins Leben gerufen. Beteiligt waren neben dem Zollkriminalamt und Vertretern der Bundesfinanzdirektionen auch Teilnehmer aus den nachgeordneten Bereichen.
Laut einem Arbeitspapier war Bedingung für Vorschläge zur weiteren Einrichtung von Ermittlungsgruppen, dass zusätzliche Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt und nicht zu Lasten bestehender Dienstpostenstrukturen des Zollfahndungsdienstes eingerichtet werden. Eine Effektivitätssteigerung bei der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels könne dauerhaft nur erreicht werden, wenn weitere Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt würden.
Im Juli 2013 erteilte das Bundesfinanzministerium der Bundesfinanzdirektion Mitte und dem Zollkriminalamt den Auftrag, ein Konzept zur Bekämpfung des zunehmenden Schmuggels mit Crystal zu erarbeiten.
In diesem Konzept heißt es:
„Nach den Ergebnissen der Arbeitsgruppe erscheint zur Umsetzung der mit dem Eckpunktepapier vom Bundesfinanzministerium geforderten Ziele eine Verstärkung der personellen Ressourcen – auch bei Ausschöpfung aller sonstigen vorgeschlagenen Maßnahmen – geboten.“
BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes stellt hierzu fest: „Nach den Arbeitsergebnissen im Bereich der Bekämpfung von Crystal und Zigarettenschmuggel ist es zwingend geboten, nicht Stellen dort einzusammeln, wo heute schon Personalnot herrscht. Für diese wichtige Aufgabe müssen neue Planstellen und Stellen zur Verfügung gestellt werden.“
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