Bundesweit 255 Beschäftigte bei Laufbahnüberführung erfolgreich

 

 

Das Bundesfinanzministerium hat mitgeteilt, dass bundesweit 255 Beschäftigte des einfachen Zolldienstes das Auswahlverfahren zur Überführung in den mittleren Zolldienst erfolgreich absolviert haben. Diese Laufbahnüberführung ist ausschließlich auf die Initiativen und intensiven Gespräche des BDZ und des Hauptpersonalrats zurückzuführen. BDZ-Bundesvorsitzender und HPR-Vorsitzender Dieter Dewes, der darüber u.a. mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Staatssekretär Werner Gatzer verhandelte, hatte sich seit 2012 mit Erfolg für die jetzige Regelung eingesetzt.

06. Oktober 2014

Die bei der Laufbahnüberführung erfolgreichen Beamtinnen und Beamten verteilen sich wie folgt:

Bundesfinanzdirektion Nord: 71 Bedienstete
Bundesfinanzdirektion Mitte:  69 Bedienstete 
Bundesfinanzdirektion West: 24 Bedienstete
Bundesfinanzdirektion Südwest: 30 Bedienstete
Bundesfinanzdirektion Südost 50 Bedienstete
Bildungs- und Wissenschaftszentrum: 3 Bedienstete
Zollkriminalamt: 8 Bedienstete

Die zugelassenen Beamtinnen und Beamten werden ab 1. November 2014 im Rahmen einer sechsmonatigen praktischen Einführungszeit in die Aufgaben der Laufbahn des mittleren Zolldienstes eingeführt.

Im Rahmen der praktischen Einführungszeit findet eine sechswöchige bundesweite Unterweisung statt, die zentral durch das Bildungs- und Wissenschaftszentrum (BWZ) durchgeführt wird und die sich inhaltlich am Lehrplan für die theoretische Lehrveranstaltung für Praxisaufsteigerinnen und -aufsteiger vom einfachen in den mittleren Zolldienst orientiert. Es sind mehrere Lehrveranstaltungen von Januar bis März 2015 an den BWZ-Dienstsitzen Plessow, Leipzig und Sigmaringen geplant.

Die Zuerkennung der Befähigung für die Laufbahn des mittleren Zolldienstes wird – wie bei den früheren Überführungsmaßnahmen – nach einer Vorstellung vor dem Feststellungsausschuss erfolgen.

Das Feststellungsverfahren, das vom 13. bis 24. April 2015 am BWZ-Dienstsitz Plessow stattfinden soll, wird ebenfalls in Anlehnung an den Praxisaufstieg durchgeführt und durch das BWZ organisiert.

Bei einer Laufbahnüberführung von Bediensteten in waffentragende Bereiche weist das Bundesfinanzministerium darauf hin, dass hierfür grundsätzlich die entsprechende körperliche Eignung Voraussetzung ist. Bedienstete des einfachen Dienstes, die bereits eine Waffe führen, werden eine sogenannte ESB-Differenzschulung erhalten.

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