Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf über die Umwandlung der Rechtsform des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund)

Das Bundeskabinett hat in seiner letzten Sitzung den Entwurf eines Gesetzes über die Umwandlung des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund) in eine nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts beschlossen. Bereits letztes Jahr hatte die Bundesregierung entschieden, dass das ITZBund zentraler IT-Dienstleister für die Bundesverwaltung werden soll – ausgenommen der Geschäftsbereiche des Auswärtigen Amtes sowie des Bundesministeriums der Verteidigung. Perspektivisch werden daher über die Dienste- und Betriebskonsolidierung ihrer IT nahezu alle Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung IT-Leistungen vom ITZBund beziehen. Die Interessen dieser zahlreichen Auftraggeber sollen künftig in Form einer angemessenen Informations- und Steuerungsmöglichkeit über einen Verwaltungsrat gewahrt werden. Da die Einrichtung eines Verwaltungsrats in der bisherigen Organisationsform des ITZBund als Behörde nur bedingt möglich ist, soll das ITZBund in eine nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt werden.

06. August 2020

Für den BDZ kommen im Ergebnis langwierige Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und den betroffenen Obersten Bundesbehörden zur künftigen strukturellen Ausrichtung des ITZBund zu einem positiven Ende.

Die beabsichtigte Umwandlung des ITZBund in eine nichtrechtsfähige Anstalt stellt gegenüber den Alternativen einer rechtsfähigen Anstalt oder einer GmbH in vielerlei Hinsicht die bessere Lösung für die betroffenen Beschäftigten dar. Zum einen werden dienstrechtliche Probleme, die durch die Überleitung der Beamten/innen auf eine GmbH oder eine rechtsfähige Anstalt anfallen, vermieden. Somit bleibt auch die Möglichkeit der Verbeamtung von Tarifbeschäftigten bzw. der Ausbildung beamteter Nachwuchskräfte durch das ITZBund weiterhin bestehen – „einer unserer stärksten Vorteile im Wettbewerb der Personalgewinnung heiß umkämpfter IT-Fachkräfte bleibt somit dem ITZBund erhalten“, folgert BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes.

Ferner ist kein aufwendiges Finanzierungsmodell zu entwickeln, da die nichtrechtsfähige Anstalt Teil des Bundeshaushalts bleibt. Folglich wird der BDZ auch weiterhin seinen gewerkschaftspolitischen Einfluss für eine aufgabengerechtere Stellenausstattung des ITZBund gegenüber den Mitgliedern des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag geltend machen können. Bereits jetzt bewirtschaftet das ITZBund Haushaltsmittel von über 1 Mrd. € pro Jahr und verfügt über mehr als 3000 Plan-/Stellen. Letztendlich sind mit der Umwandlung des ITZBund zu einer nichtrechtsfähigen Anstalt auch die Risiken hinsichtlich einer möglichen Umsatzsteuerpflicht der Leistungen des ITZBund vom Tisch. Dieser Umstand hätte das ITZBund über Jahre mit einer kernstrukturellen Neuausrichtung beschäftigt.

Bedenken hinsichtlich eines Aufgabenwegfalls sind unberechtigt!

Mögliche Bedenken oder Sorgen hinsichtlich eines Aufgabenwegfalls sind unberechtigt, da alle Aufgaben, die dem ITZBund bislang übertragen waren, auch weiterhin zu den Aufgaben der Anstalt gehören werden. So wird eine kontinuierliche Auftragserfüllung sichergestellt. Daneben wird es zukünftig Aufgabe des ITZBund als zentralem IT-Dienstleister des Bundes sein, im Rahmen der IT-Konsolidierung des Bundes definierte, möglichst standardisierte IT-Leistungen im Bereich der Dienste- und der Betriebskonsolidierung zu erbringen. Das ITZBund wird seine Leistungen mittelfristig gegenüber rund 200 Bundeseinrichtungen anbieten.

Insgesamt zeichnet sich mit der vorgesehenen Errichtung der Bundesanstalt ohne eigene Rechtspersönlichkeit eine positive Entwicklung für die Beschäftigten des ITZBund ab, die nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens durch den BDZ-geführten Hauptpersonalrat beim BMF sowie den Personalvertretungen beim ITZBund im Interesse unserer Kolleg*innen begleitet wird. „Der Koalitionsvertrag hätte mit dem Vorhaben der Umwandlung des ITZBund zu einer Anstalt grundsätzlich weitere Alternativen zugelassen; wir haben die bestmögliche Alternative im Interesse der Beschäftigten erhalten“, bekräftigten BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes und HPR Vorsitzender und Stellvertretender BDZ-Bundesvorsitzender Thomas Liebel.

   

 

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