Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte

Bremen beschließt Gesetzentwurf

Nach Berlin und Rheinland-Pfalz unternimmt nun auch Bremen konkrete Schritte zur Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte. Die Bremer Regierungskoalition aus SPD, Grünen und Linken hat am 25.06.2020 den Entwurf eines neuen Polizeigesetzes beschlossen, der u.a. die Einführung einer entsprechenden Eilzuständigkeit vorsieht.

01. Juli 2020
  • Carsten Weerth (BDZ), Bjoern Fecker, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen, Jan Hollmann (BDZ)
  • Carsten Weerth (BDZ), Olaf Wietschorke (Vorsitzender des BDZ BV Hannover)

Wie bereits vor kurzem berichtet haben auf Initiative des BDZ die Bundesländer Berlin und Rheinland-Pfalz im Juni konkrete Schritte zur Einführung der Eilzuständigkeit unternommen. Der Entwurf einer entsprechenden Anpassung des Berliner Polizeigesetzes wurde am 12.06.2020 im Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht. Am 24.06.2020 wurde im Landtag Rheinland-Pfalz der Entwurf einer Anpassung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in erster Lesung beraten und an den federführenden Innenausschuss überwiesen.

Die Bremer Regierungskoalition hat nun nachgezogen und am 25.06.2020 den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes und weiterer Gesetze“ (Drucksache 20/511) beschlossen. Der Entwurf sieht vor, in § 143 Absatz 3 eine ergänzende Regelung aufzunehmen, nach der Vollzugsbeamten der Zollverwaltung die Eilzuständigkeit eingeräumt wird. Mit der geplanten Änderung erhalten die Zollvollzugskräfte auch in der Freien Hansestadt Bremen die erforderlichen Befugnisse, insbesondere für den Fall, dass die Polizei die erforderlichen Maßnahmen nicht rechtzeitig selbst treffen kann.

Dem Bremer Entwurf waren zahlreiche Gespräche des BDZ Bezirksverbands Hannover sowohl mit der Bremer Regierungskoalition aus SPD, Grünen und Linken als auch der CDU-Fraktion vorausgegangen.

Bislang konnte die Einführung einer polizeilichen Eilzuständigkeit durch Verhandlungen unter Federführung des BDZ bereits in 12 Bundesländern erreicht werden. Sollten mit Berlin, Rheinland-Pfalz und Bremen drei weitere Bundesländer wie geplant hinzukommen, wäre die Eilzuständigkeit in 15 von 16 Bundesländern verwirklicht. Der BDZ-Bundesvorsitzende begrüßte die aktuelle Entwicklung bei der Eilzuständigkeit: „Wenn die Eilzuständigkeit in 15 von 16 Bundesländern erfolgreich umgesetzt ist, dürfte die Einführung einer entsprechenden Regelung in Thüringen nur noch eine Frage der Zeit sein.“

 

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