Beteiligungsgespräch: Schnelle zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifeinigung

Nach dem Beteiligungsgespräch über die Besoldungs- und Versorgungsanpassung am 14. Mai 2014 in Berlin haben dbb und BDZ die geplante schnelle zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes positiv bewertet. Handlungsbedarf sieht der BDZ aber nach wie vor beim Thema Arbeitszeit. Auch wenn die Angleichung an den Tarifbereich nicht Gegenstand des Gesetzesentwurfs gewesen sei, bestehe ein Zusammenhang mit der Besoldungsanpassung, da nach der jahrelangen Ungleichbehandlung eine finanzielle Kompensation längst überfällig sei, unterstrich BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes.

15. Mai 2014

Der Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2014/2015 sieht die Anhebung der Bezüge der Besoldungs- und Versorgungsempfänger rückwirkend zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent beziehungsweise mindestens um einen Prozentsatz, der einem Ausgangswert von 90 Euro entspricht, jedoch um 0,2 Prozent vermindert ist, sowie zum 1. März 2015 um 2,2 Prozent vor. Die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter erhöhen sich entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen für Auszubildende zum 1. März 2014 um 40 Euro und zum 1. März 2015 um 20 Euro.

Der stellvertretende dbb-Bundesvorsitzende und dbb-Fachvorstand Beamtenpolitik, Hans-Ulrich Benra, begrüßte im Beteiligungsgespräch, dass Bundesinnenminister Thomas de Maizière sein Versprechen eingehalten habe, den Gesetzentwurf zeitnah vorzulegen. In einem davon getrennten Verfahren gelte es nun, die ebenfalls im Tarifvertrag vom April 2014 vereinbarten Urlaubsregelungen – nämlich einheitlich 30 Tage und für Auszubildende und Praktikanten 28 Tage – zeit- und inhaltsgleich im Beamtenbereich umzusetzen, so Benra weiter.

Das Bundeskabinett befasst sich am 28. Mai 2014 mit dem Gesetzentwurf. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf regte der dbb an, dass mit dem Kabinettsbeschluss auch eine Abschlagsauszahlungsverfügung veranlasst wird.

Im Anschluss an das Beteiligungsgespräch griff BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes die Forderung nach einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamten erneut auf. Der tarifvertraglichen Arbeitszeit von 39 Stunden pro Woche für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steht seit 2005 die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes von 41 Stunden gegenüber.

Dewes unterstrich, nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens über die Besoldungs- und Versorgungsanpassung müsse das Thema endlich angepackt werden, damit den Worten endlich Taten folgten.

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