Tarifergebnisse

Besoldungserhöhung zum 1. April 2021 und zum 1. April 2022

Mit dem nun beschlossenen Gesetz werden – wie im Koalitionsvertrag festgelegt – die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom 25. Oktober 2020 für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes wie folgt an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst:

Die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge werden zum 1. April 2021 und zum 1. April 2022 linear angehoben. Damit wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vom 25. Oktober 2020 zeitgleich und systemgerecht übernommen.

03. Mai 2021
  • Foto von cottonbro von Pexels
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Die Erhöhung im Jahr 2021 berücksichtigt einen Abzug zugunsten der Versor- gungsrücklage gemäß § 14a Absatz 2 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 BBesG in Höhe von 0,2 Prozentpunkten. Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge im Ergebnis

·         −  zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und

·         −  zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent.

Von der Erhöhung zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent sind Besoldungsempfänger/innen der Besoldungsgruppen B 11 und R 10 ausgenommen.

Der Unterschiedsbetrag gegenüber einer nicht nach § 14a Absatz 2 Satz 1 BBesG verminderten Anpassung wird gemäß § 14a Absatz 2 Satz 3 BBesG der Versor- gungsrücklage zugeführt.

Die vom BDZ und DBB nachdrücklich geforderte Senkung der wöchentlichen Arbeitszeit wurde wieder nicht gewährt.

 

Die aktuelle Besoldungstabelle des dbb finden sie .

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