BDZ vor Ort: Dienststellenbesuch beim ITZBund Bonn – Der IT Dienstleister des Bundes muss auch als solcher ausgestattet werden!

Am 20. Juli 2022 besuchte der Vorsitzende des Hauptpersonalrats beim Bundesministerium der Finanzen (HPR) und stellv. BDZ Bundesvorsitzender Thomas Liebel gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Gesamtpersonalrats (GPR) beim ITZBund und HPR Mitglied Andreas Pawlak sowie dem HPR Mitglied Jan Gies (beide BDZ) den Hauptsitz des Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in der Bernkasteler Straße in Bonn. Vor Ort wurden diese durch die Personalratsvorsitzenden des ITZBund Christiane Gattner und Joachim Weißer (beide BDZ) empfangen. Zusätzlich nahmen der Vorsitzende der Jugend- und Auszubildendenvertretung Daniel Jung und das Mitglied des Personalrats Yvette Schwarz (beide BDZ) an den Gesprächen teil.

08. August 2022

Neben dem übergreifenden Austausch zwischen den PersonalvertreternInnen stand eine Besprechung mit der Leitung des ITZBund Herrn Direktor Dr. Kranstedt und Herrn Vizedirektor Cremer im Mittelpunkt. In dem Gespräch mit der Leitung des ITZBund wurde schwerpunktmäßig über die Umsetzung der Rahmendienstvereinbarung (RDV) Ortsflexibles Arbeiten und Möglichkeiten der Personalentwicklung im ITZBund gesprochen.

Die RDV „Ortsflexibles Arbeiten im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und dem ITZBund“ bildet die Grundlage für noch abzuschließende Dienstvereinbarungen in den beiden Behörden. Wir haben im HPR Kompakt Mai detailliert über die neuen Regelungen berichtet. Sowohl die anwesenden InteressenvertreterInnen als auch die Leitung des ITZBund sind sich einig, dass die in der neuen RDV eröffnete Flexibilität im Vergleich zu den alten RDVen Telearbeit und Mobiles Arbeiten im ITZBund vollständig ausgeschöpft werden soll. Eine entsprechende Dienstvereinbarung ist bereits in Verhandlung zwischen GPR und Dienststelle. Ebenfalls wurde durch Thomas Liebel darauf verwiesen, dass eine Beschäftigtenbefragung durchzuführen ist, welche die langfristigen Erfahrungen mit den neuen Vereinbarungen beleuchtet.

Die mobile Arbeit steht im direkten Zusammenhang mit der flexibleren Gestaltung von Arbeitszeitmodellen. So konnten die BDZ-geführten Personalvertretungen innerhalb der letzten Jahre bewirken, dass die starren Kernzeitregelungen weitestgehend in allen Bereichen der Bundesfinanzverwaltung zu flexibleren Arbeitszeitregelungen fortentwickelt wurden. Im nächsten Schritt bedarf es nunmehr der Einführung von Langzeitkonten, für deren Umsetzung sich die PersonalvertreterInnen gegenüber BMF einsetzen werden.

Das Thema Personalentwicklung ist im ITZBund wichtiger denn je. Die Gehaltsstrukturen der öffentlichen Verwaltung machen es häufig schwer technisches Fachpersonal zu gewinnen bzw. zu halten. Die Beteiligten waren sich einig, dass sowohl das Thema der Durchlässigkeit zwischen den Laufbahnen dringend behandelt aber auch die Entgelte in den Tarifverträgen angehoben werden müssen. Nur auf diese Weise kann den Beschäftigten eine attraktive Einstiegs- und Entwicklungsmöglichkeit geboten werden.

Zum Abschluss wurde festgehalten, dass besonders die gewerkschaftlichen Anstrengungen auf politischer Ebene fortgesetzt werden müssen, um die besprochenen Ziele erreichen zu können.

Wir werden hierzu weiter berichten.

 

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