BDZ und BDZ Jugend fordern Corona-Schutzmaßnahmen bei der Durchführung der Laufbahnprüfungen 2020!

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Deutschland bewegt sich derzeit täglich im dreistelligen Bereich. Die Lockdown-Maßnahmen werden schrittweise zurückgeführt. Das öffentliche Leben kommt allmählich in der Normalität an. Deutschland macht sich wieder locker, aber zur Aufrechterhaltung des bestmöglichen Infektionsschutzes der Beschäftigten der Bundesfinanzverwaltung bleiben viele Fragen offen. Die aktuelle Situation erfordert der dynamischen Lage stets angepasste Regelungen zum allgemeinen Dienstbetrieb und insbesondere auch zum Ausbildungsbetrieb der Zollverwaltung. Dies betrifft derzeit insbesondere Regelungen zu Prüfungen und hier im Speziellen zu den anstehenden Laufbahnprüfungen. So erscheint aus Sicht des BDZ z. B. eine zentrale Durchführung von Prüfungen an den Standorten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Generalzolldirektion wegen des erhöhten Infektionsrisikos als ausgeschlossen. „Langfristig planen und kurzfristig reagieren, um die Ansteckungsrisiken weiterhin so gering wie möglich zu halten“, sollte hier die oberste Maxime vernünftiger und überfälliger Entscheidungen in der gegenwärtigen Pandemie sein. Tatsächlich gehen derzeit langfristige Abstimmungswege, mangelnder Entscheidungswille und förmliche Rechtssetzungsverfahren zu Lasten des Gesundheitsschutzes der betroffenen Beschäftigten.

03. Juni 2020

Der BDZ und seine gewerkschaftliche Jugendorganisation (BDZ Jugend) fordern, in einer Gesamtbetrachtung die Reisetätigkeiten der etwa 1.200 Nachwuchskräfte und der über 300 Prüfungskommissionsmitglieder und –beobachter der Interessenvertretungen weitestgehend zu minimieren, da diese ein unkalkulierbares Infektionsrisiko darstellen. Bei Eintritt auch nur eines Infektionsfalles unter den Beteiligten wären die Infektionsketten schwer nachzuvollziehen und infolgedessen die Folgen für die gesamte Zollverwaltung nicht zu überschauen.

Folglich bedarf es einer kontaktmindernden Durchführung der diesjährigen Prüfungen und Abschlussprüfungen in der Laufbahnausbildung des gehobenen sowie des mittleren Zolldienstes. Die schriftlichen Prüfungen sollten daher nicht zentral an den Standorten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Generalzolldirektion ausgerichtet werden, sondern unter Einbeziehung weiterer Zolldienststellen und im Sinne einer dezentralen Lösung. Mit dem dezentralen Ansatz werden deutlich kleinere Personenanzahlen erreicht, die an einem Ort zusammengezogen werden müssen.

Gleiches gilt für die Durchführung der diesjährigen mündlichen Abschlussprüfungen, auf deren Durchführung bestenfalls verzichtet werden kann. Dem BDZ ist bekannt, dass derzeit geprüft wird, ob die mündlichen Prüfungen in digitaler Form ausgerichtet werden können. Dies setzt jedoch zumindest eine visuelle Komponente voraus, da eine audiotechnische Durchführung der mündlichen Prüfung nicht prüfungsrechtskonform und störungsfrei sichergestellt werden kann. Fakt ist, dass die mündlichen Prüfungen nicht wie bisher stattfinden können. Folglich müssen die Lehr- und Prüfbestimmungen der Verordnungen über den Vorbereitungsdienst für den mittleren und gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes, um Abweichungen vom Regelbetrieb des Lehr- und Prüfgeschehens angepasst werden – insbesondere die Gewichtungen der diesjährigen Laufbahnprüfungen.

Alle betroffenen Beschäftigten sowie die anstehenden Absolventen/innen der diesjährigen Abschlussjahrgänge fordern zu recht eine schnellstmögliche Entscheidung der Verantwortlichen zur besseren Planung der Prüfungsabläufe und im Interesse ihrer Gesunderhaltung. Wer dringend notwendige Änderungen der Prüfungsabläufe aussitzen möchte, spielt mit der Gesundheit der betroffenen Beschäftigten. Für den BDZ kommt hier nur der bestmögliche Infektionsschutz in Betracht und diesbezüglich besteht dringender Handlungsbedarf!

 

 

 

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