Pkw-Maut

BDZ sieht sich hinsichtlich erhöhtem Personalaufwand bestätigt

Der BDZ hatte in der Diskussion um die geplante Einführung der Pkw-Maut vor dem bürokratischen Mehraufwand gewarnt. Durch das nun in der Entwurfsfassung vorliegende Gesetz zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes (Gesetz zur Änderung des 2. VerkehrStÄndG), mit dem die Regelungen zur Einführung der Infrastrukturabgabe in Einklang mit dem Recht der Europäischen Union gebracht werden sollen, sieht sich der BDZ in seiner Auffassung bestätigt. Der im Entwurf selbst angenommene personelle Mehrbedarf dürfte dabei in der Praxis noch weit höher ausfallen.

20. Januar 2017

Hintergrund des Gesetzentwurfs ist der von Verkehrsminister Dobrindt mit der EU-Kommission Anfang Dezember 2016 getroffene Kompromiss zur Pkw-Maut. Die EU-Kommission hatte von Dobrindt insbesondere eine stärkere ökologische Lenkungswirkung der Maut gefordert. Der aktuelle Entwurf sieht daher vor, die Steuerentlastungsbeträge für Personenkraftwagen der Euro-6-Emissionsklasse mit besonders geminderten Schadstoffemissionen zu erhöhen.

In der Begründung zu dem Gesetzentwurf wird ein erhöhter Erfüllungsaufwand eingeräumt. Der Entwurf geht davon aus, dass die geplante Erhöhung der Steuerentlastungsbeträge im Jahr 2021 den Versand von circa 16 Millionen geänderten Kraftfahrzeugsteuerbescheiden erforderlich macht. Die Bearbeitung fehlerhafter Bescheide, die Beantwortung von Anfragen zu den Bescheiden sowie die Bearbeitung von Rechtsbehelfsverfahren wird zu einer stark erhöhten Arbeitsbelastung führen.

Der Entwurf geht davon aus, dass im Jahr 2021 in circa 1,5 Prozent und im Jahr 2022 in circa 1 Prozent der voraussichtlich betroffenen Steuerfälle eine Fehlerkorrektur erforderlich sein wird.

Hinsichtlich des erhöhten Auskunftsbedarfs nimmt der Entwurf an, dass circa 10 Prozent der Bescheidadressaten telefonische, elektronische oder schriftliche Anfragen stellen werden, die mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 5 Minuten je Anfrage abschließend bearbeitet werden können.  Im Folgejahr soll die Anfragequote auf circa 5 Prozent sinken. Bezüglich des erhöhten Volumens an Rechtsbehelfsverfahren wird im Entwurf prognostiziert, dass die Rechtsbehelfsquote im Jahr 2021 voraussichtlich bei 2,5 Prozent der Bescheide liegt.

Auf der Basis dieser Annahmen wird im Entwurf ein vorübergehender personeller Mehrbedarf von 174 Arbeitskräften im Jahr 2021 und rund 36 Arbeitskräften im Jahr 2022 errechnet. Der erhöhte Personalbedarf könne durch die Einnahmen aus der Maut gedeckt werden. Verkehrsminister Dobrindt geht laut jüngsten Medienberichten davon aus, dass von der Maut nach Abzug der Kosten 524 Millionen Euro übrigbleiben werden.

Der BDZ teilt diese optimistischen Prognosen hinsichtlich eines nur in geringem Umfang und lediglich vorübergehend ansteigenden Arbeitsaufkommens und hoher zu erwartender Einnahmen aus der Maut nicht.

Mit der Einführung der Maut, die noch dazu unter ökologischen Gesichtspunkten differenziert erhoben wird, kommt eine stark erhöhte Arbeitsbelastung auf die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung zu. Die im Rahmen der Übernahme der Kfz-Steuerverwaltung durch die Zollverwaltung gesammelten Erfahrungen legen nahe, dass der mit der Maut verbundene erhöhte Arbeitsaufwand weit über den prognostizierten Zahlen liegen wird. Zudem ist nicht davon auszugehen, dass der erhöhte Arbeitsaufwand lediglich vorübergehender Natur sein wird. Die Verwaltung muss hier wie so oft ein Gesetz umsetzen, dass bürokratischen Mehraufwand bedeutet, obwohl immer noch Personal in den Kontaktstellen und Vollstreckungsstellen in einer hohen dreistelligen Zahl fehlt.

Auch die positiven Erwartungen hinsichtlich des zu erwartenden Einnahmen erscheinen unrealistisch. Berechnungen von Experten gehen davon aus, dass die Einnahmen aus der Maut weit hinter den Zielen Dobrindts zurückbleiben werden.

Die Einnahmeprognosen erscheinen auch im Hinblick auf zu erwartende Ausnahmen von der Maut für die Grenzregion zu hoch. Es ist damit zu rechnen, dass der Gesetzentwurf den Bundesrat nur passieren kann, wenn Sonderregelungen für die Grenzregionen aufgenommen werden. So haben bereits die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) und Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) Ausnahmeregelungen für die Grenzregion gefordert. Entsprechende Ausnahmen werden sich negativ auf die Mauteinnahmen auswirken.

Angesichts nur in geringem Umfang zu erwartender Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe und einem hohen Personalaufwand ist aus Sicht des BDZ die Einführung der Maut verfehlt. „Ich gehe weiterhin davon aus, dass es sich um ein Nullsummenspiel handelt. Hier wird wieder auf dem Rücken der Beschäftigten ein Gesetz eingeführt, welches niemand braucht und das kein zusätzliches Geld bringt“, so der BDZ-Bundesvorsitzende Dieter Dewes.

Der Entwurf soll voraussichtlich in der nächsten Woche ins Kabinett gebracht werden. Wir werden weiter berichten.

   

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