BDZ setzt sich weiter für die Eilzuständigkeit ein
Als einzige Gewerkschaft setzt sich der BDZ mit seinen Bezirksverbänden für die bundesweite Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbedienstete ein. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs hatte sich nach Gesprächen mit BDZ Vertretern in Hamburg und einem Gespräch mit dem BDZ Bundesvorsitzenden Dieter Dewes an den Hamburger Innensenator gewandt und angeregt, den Zollvollzugsbediensteten in Hamburg die so genannte Eilzuständigkeit einzuräumen.
In seinem Antwortschreiben verweist Innensenator Andy Grote (SPD) darauf, dass sich Hamburg zuletzt im Jahr 2013 dagegen ausgesprochen habe, eine entsprechende landesgesetzliche Regelung zu schaffen.
In seiner Begründung führt Grote aus, dass dies eine Absprache zwischen mehreren Bundesländern sei, da der Bund die Möglichkeit habe, eine entsprechende Regelung in das Bundespolizeigesetz aufzunehmen. Er habe dennoch die zuständige Fachabteilung gebeten, den Vorschlag erneut zu prüfen.
Unter den Ländern, die seinerzeit diese Absprache getroffen haben, sind zwischenzeitlich einzelne Länder aufgrund von Initiativen des BDZ und seinen Bezirksverbänden ausgeschert und haben die Eilzuständigkeit eingeräumt bzw. planen diese einzuführen. Auch die Innenbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg täte gut daran, ihre Position zu revidieren. „Es ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, dass bewaffnete Beamtinnen und Beamte in Dienstkleidung keine über das so genannte „Jedermannsrecht“ hinausgehenden Befugnisse haben, wenn eine Straftat abgewehrt werden muss“, so Bundesvorsitzender Dieter Dewes.
Der BDZ bleibt bei seiner Position: Unsere Kolleginnen und Kollegen brauchen in allen Bundesländern die Eilzuständigkeit, damit sie rechtssicher handeln können und auch dienstunfallrechtlich abgesichert sind. Es geht nicht um zusätzliche Aufgaben für den Zoll. Es geht um Rechtssicherheit für unsere Kolleginnen und Kollegen und zusätzliche Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger.