BDZ kritisiert unqualifizierte Äußerungen im Düsseldorfer Landtag zur Eilzuständigkeit

Unqualifizierte Äußerungen einzelner Abgeordneter des nordrhein-westfälischen Landtags in der zweiten Lesung des vom BDZ mit initiierten und von der CDU-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurfs mit dem Ziel der Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbedienstete in NRW am 12. September 2014 haben beim BDZ Protest hervorgerufen. In einer Sachverständigenanhörung im April 2014 hatte der stellvertretende BDZ-Bundesvorsitzende Christian Beisch den Vorstoß begrüßt und deutlich gemacht, dass es an der Zeit sei, die Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte auch in NRW einzuführen (wir berichteten).

19. November 2014

Nachdem die vom BDZ geforderte bundesweite Lösung zur Einführung der Eilkompetenz für Zollvollzugskräfte am Widerstand der Innenministerkonferenz der Länder gescheitert war, hatte der BDZ auch in NRW eine Initiative ergriffen, um eine entsprechende Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes NRW herbeizuführen. Wesentlichen Anteil an der Initiative hatte der stellvertretende Vorsitzende des BDZ-Bezirksverbands Düsseldorf Brond-Hendrick Böttcher.

Mit dem Gesetzentwurf sollte nach dem Vorbild anderer Bundesländer eine Regelung zur Übertragung allgemeinpolizeilicher Eilkompetenzen für Beamtinnen und Beamte der Zollverwaltung in das Polizeiorganisationsgesetz des Landes NRW aufgenommen werden. In Eilfällen sollte es diesem Personenkreis ermöglicht werden, geeignete vorläufige Maßnahmen wie Festnahme und Identitätsfeststellung zu ergreifen, um anschließend solche Fälle an die im Regelfall zuständige Landespolizei zu übergeben.

Während der parlamentarischen Beratungen im Düsseldorfer Landtag, an dessen Ende die Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stand, stellte NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) fest, das Problem sei allenfalls „theoretischer Natur“. In der aktuellen praktischen Zusammenarbeit zwischen Polizei und Zoll bestehe kein Anlass, diesem eine polizeiliche Befugnis zu übertragen.

Für die SPD-Fraktion ging Hartmut Ganzke auch auf die Äußerung Beischs ein, der als Sachverständiger betont hatte, es gehe auch um die Rechtssicherheit für die Beamtinnen und Beamten. Diese Rechtssicherheit besteht nach Ansicht Gantzkes, weil es ein umfassendes Regelwerk in der Zusammenarbeit zwischen Politik und Zollbehörden gebe, die man „nicht kleinreden, sondern loben sollte“.

Diese Zusammenarbeit war in der Anhörung auch gar nicht in Zweifel gezogen worden. Vielmehr hatte Beisch hervorgehoben, es gehe in den Dienststellen Nordrhein-Westfalens für mehr als 2000 Zollvollzugsbedienstete einschließlich der Zollfahndung darum, dass sie gesuchte Straftäter und alkoholisierte Autofahrer nach Abschluss der Zollkontrolle laufen lassen müssten, wenn die Polizei bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingetroffen sei.

Besonders scharfe Kritik löste beim BDZ die Äußerung des FDP-Landtagsabgeordneten Dr. Robert Orth aus, der die Frage stellte, ob man jetzt die Zollverwaltung Stunden über Stunden in den Schießstand schicken wolle. Wörtlich erklärte er im Landtag: „Sollen die, statt zu ermitteln, wo entsprechende Steuern hinterzogen, wo kriminelle Einfuhren gemacht werden, lieber das machen, was Polizisten auch machen müssen, nämlich üben, üben, üben und schießen, schießen, schießen?“.

Nach den Worten des BDZ-Bundesvorsitzenden Dieter Dewes sei dieser Debattenbeitrag von keiner Sachkenntnis geprägt, weil dem Parlamentarier die Schusswaffenträgereigenschaft von Zollbeamtinnen und –beamten offensichtlich nicht geläufig sei. Es grenze an „Missachtung“, wenn dieser verantwortungsvolle und gefährliche Teil zöllnerischer Arbeit in dieser Weise negiert werde. Mit dieser Kritik will der BDZ neben dem Landtagsabgeordneten auch die Präsidentin des nordrhein-westfälischen Landtags konfrontieren.

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