BDZ kritisiert mangelnde Transparenz zur weiteren Ausrichtung der Aus- und Fortbildung des Zolls in der Corona-Krise!
Seit 16. März 2020 sind bis heute alle in Präsenzlehre durchgeführten Ausbildungsveranstaltungen der Direktion IX (Bildungs- und Wissenschaftszentrum – BWZ) der Generalzolldirektion und des Fachbereichs Finanzen der Hochschule des Bundes im gesamten Bundesgebiet ausgesetzt. Durch die Aussetzung der Präsenzveranstaltungen wird der Lernort sowie die Art der Vermittlung der Lerninhalte und des Wissenserwerbs geändert. Die fachtheoretische Ausbildung wird derzeit unter Nutzung sämtlicher zur Verfügung stehender digitaler Instrumente und Methoden der Fernlehre fortgesetzt. Diese herausfordernden Infektionsschutzmaßnahmen verlangen allen Beteiligten – sowohl den Lehrenden, als auch den Nachwuchskräften – viel Flexibilität ab. Dem BDZ und den BDZ-geführten Jugendvertretungen ist diese Krisensituation bewusst. Wir bedanken uns bei allen Lehrenden sowie der Lehrverwaltung für diese große Kraftanstrengung. Gleichwohl teilten zahlreiche Nachwuchskräfte dem BDZ und der BDZ-Jugend diverse Problemstellungen, besorgniserregende Fragen und Verbesserungsvorschläge zur gegenwärtigen Situation der Fernlehre mit, die wir in den letzten Wochen gegenüber den Verantwortlichen der Zollverwaltung eingebracht haben. Bislang schweigt jedoch die Corona-Krisenkommunikation zur Aufklärung berechtigter Fragen rund um die künftige Ausgestaltung der fachtheoretischen Ausbildung. Dies gibt leider Anlass zu viel Spekulation und Unsicherheit unter den betroffenen Nachwuchskräften.
Das Coronavirus ist noch nicht besiegt. Nach Informationen des BDZ sollen dennoch erste Nachwuchskräfte des mittleren Zolldienstes bald an die Ausbildungsstandorte des Bildungs- und Wissenschaftszentrums zurückkehren – doch es bleiben große Fragen offen!
Außerdem soll die digitale Lehre auf Distanz für die Zollinspektoranwärter/innen bis zu ihren Prüfungen bis Juni 2020 fortgeführt werden. Die schriftlichen Prüfungen sollen unter entsprechenden Schutzmaßnahmen vor Ort in Münster durchgeführt werden.
Die unterschiedliche Vorgehensweise zur Fortführung der Fernlehre innerhalb der beiden Laufbahngruppierungen ist für den BDZ nur dahingehend erklärbar, dass die technische Bereitstellung der digitalen Lernangebote für Anwärter/innen des mittleren Dienstes bislang nicht ausgereift ist. Hinzu kommt, dass die Zugangsberechtigungen für den Zugriff auf den instabilen Server der Lernplattform über einen größeren Zeitraum nicht sämtlichen Nachwuchskräften unmittelbar zugegangen sind. Die notgedrungene Nutzung privater Kommunikationsplattformen zur Vermittlung der Lehrinhalte wurde untersagt. Insofern besteht unzweifelhaft ein Rückstand der ohnehin ungleichmäßigen Wissensvermittlung, der sich auch mittels Präsenzveranstaltungen nur schwer aufholen lässt.
Rückkehr zum Normalbetrieb erfordert die Einbeziehung der Interessenvertretung
Neben der diesjährigen Ausgestaltung der Laufbahnprüfung bringt die schrittweise Rückkehr zum Normalbetrieb (z. B. Präsenzunterricht) viele Fragen mit sich. Beispielsweise müssen notwendige Infektionsschutzmaßnahmen während des Lehrbetriebs, des Mensabetriebs sowie des Zusammenlebens am Campus und den Unterbringungen abgestimmt werden. Welche Maßnahmen gelten für Risikogruppen sowohl unter den Nachwuchskräften als auch unter den Beschäftigten der Generalzolldirektion, Direktion XI – BWZ? Zudem bedarf es Notfallmaßnahmen für den sogenannten „Worst-Case“ - einer Infizierung von Beschäftigten an den Ausbildungsstandorten. Viele offene Fragen, bei denen nicht unberücksichtigt bleiben darf, dass bei einem möglichen Übergang von der Fernlehre zur Präsenzlehre eine Vielzahl von Nachwuchskräften unterschiedlichster regionaler Herkunft an zentralen Ausbildungsstandorten zusammenkommen und damit ein sehr hohes Infektionsrisiko besteht.
Vertrauen erfordert Transparenz. Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit gilt besonders in krisenbedingten Situationen, und noch viel mehr, wenn es um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten der Bundesfinanzverwaltung geht. Der BDZ fordert daher zu einer deutlich transparenten und schnelleren Zusammenarbeit sowie Kommunikation gegenüber den Nachwuchskräften und deren Interessensvertretung auf. Die geplanten Maßnahmen müssen gegenüber den betroffenen Anwärterinnen und Anwärtern klar erläutert werden, um ihnen eine verlässlichere Planung für den erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zu ermöglichen.
Wir werden weiter berichten!