Abnutzungsentschädigung
BDZ informiert zur steuerfreien Abnutzungsentschädigung für die dienstlich bedingte Abnutzung privater Sportkleidung: So beantragen Sie jetzt die Abnutzungsentschädigung!
Der BDZ konnte bewirken, dass die überfällige Bekanntgabe der Verwaltungsvorschrift rückwirkend zum 1. Mai 2018 in Kraft getreten ist und informierte kürzlich über die Bekanntgabe der Verwaltungsvorschrift zu § 70a des Bundesbesoldungsgesetzes über die Dienstkleidung der Beschäftigten der Zollverwaltung (VwV – DKL Zoll). Die rechtlichen Bestimmungen zum Anspruch sowie zur Zahlung der Abnutzungsentschädigung der zum Dienstsport verpflichteten Beschäftigten der Zollverwaltung ergeben sich aus Ziffer 3 der Verwaltungsvorschrift.
Der BDZ hat diese wesentlichen Regelungen für unsere betroffenen Kolleginnen und Kollegen nachfolgend zusammengefasst:
die Abnutzungsentschädigung steht vom ersten Tag des Monats an zu, der demjenigen Monat folgt, in dem der Antrag auf Zahlung der Abnutzungsentschädigung gestellt wird (Ziffer 3.3).
eine einmalige rückwirkende Zahlung der Abnutzungsentschädigung erfolgt für den Zeitraum, ab dem keine Bestellung von Sportkleidung über die Zollkleiderkasse (ZKK) mehr möglich war. Achtung: die Bestellmöglichkeit von Sportbekleidung bei der ZKK für die zum Dienstsport verpflichteten Beschäftigten einer Dienststelle endete jeweils mit Ablauf des Monats vor dem Rollout der neuen Dienstkleidung. Über die unterschiedlichen Zeiträume hat die Generalzolldirektion den Ortsbehörden eine detaillierte Übersicht zur Verfügung gestellt.
beachten Sie auch die Bestimmungen zum Erlöschen des Anspruchs auf die Abnutzungsentschädigung unter Ziffer 3.5 bis 3.6 der Verwaltungsvorschrift.
Was bleibt zu tun?! Mit dem Musterantrag des BDZ sind Sie für die Beantragung der Abnutzungsentschädigung bei der personalführenden Stelle Ihrer Zolldienststelle auf der sicheren Seite.
Tabellarische Hinweise zur letzten Bestellmöglichkeit von Sportbekleidung über die Zollkleiderkasse und damit einhergehender rückwirkenden Zahlung der Abnutzungsentschädigung:
Die Auflösung der ZKK erfolgte zum 31.12.2019, die letzte Bestellmöglichkeit bei der ZKK war jedoch bereits am 30.09.2019.
Der Zeitraum für die mögliche, rückwirkende Zahlung der AE beginnt daher für die HZÄ Darmstadt, Heilbronn, Karlsruhe, Koblenz und Saarbrücken bereits im Oktober 2019.
Für die zum Dienstsport verpflichteten Beschäftigten der Zollfahndungsämter, die bis zum Bestellschluss am 30.09.2019 über die ZKK Sportbekleidung beziehen konnten, beginnt der Zeitraum einer möglichen rückwirkenden Zahlung der Abnutzungsentschädigung im Oktober 2019.
Hauptzollamt
Rollout
Ende der Bestellmöglichkeit
von Sportkleidung bei der
Zollkleiderkasse
Itzehoe, Bremen, Hamburg-Hafen, Kiel, Olden-burg, Stralsund, Singen, Ulm: NUR WASSERZOLLApril 2018März 2018
DüsseldorfJuni 2018Mai 2018
Frankfurt am MainJuni 2018Mai 2018
Itzehoe (Landzoll)Juli 2018Juni 2018
HannoverJuli 2018Juni 2018
KölnAugust 2018Juli 2018
MünchenAugust 2018Juli 2018
PotsdamSeptember 2018August 2018
StuttgartSeptember 2018August 2018
LörrachOktober 2018September 2018
Singen (Landzoll)Oktober 2018September 2018
Ulm (Landzoll)November 2018Oktober 2018
BWZNovember 2018Oktober 2018
Bremen (Landzoll)November 2018Oktober 2018
Hamburg-StadtJanuar 2019Dezember 2018
Hamburg-Hafen (Landzoll)Januar 2019Dezember 2018
Kiel (Landzoll)Februar/März 2019Februar 2019
Oldenburg (Landzoll)Februar/März 2019Februar 2019
Stralsund (Landzoll)Februar/März 2019Februar 2019
LandshutApril 2019März 2019
BerlinApril 2019März 2019
BielefeldApril 2019März 2019
BraunschweigApril 2019März 2019
DresdenMai 2019April 2019
Frankfurt/OderMai 2019April 2019
MagdeburgJuni 2019Mai 2019
OsnabrückJuni 2019Mai 2019
AachenJuni 2019Mai 2019
DortmundJuni 2019Mai 2019
DuisburgJuli 2019Juni 2019
GießenJuli 2019Juni 2019
KrefeldJuli 2019Juni 2019
MünsterJuli 2019Juni 2019
AugsburgAugust 2019Juli 2019
ErfurtAugust 2019Juli 2019
AG49/AG50 HamburgAugust 2019Juli 2019
NürnbergOktober 2019September 2019
RegensburgOktober 2019September 2019
RosenheimOktober 2019September 2019
SchweinfurtOktober 2019September 2019
DarmstadtJanuar 2020September 2019
HeilbronnJanuar 2020September 2019
KarlsruheJanuar 2020September 2019
KoblenzJanuar 2020September 2019
SaarbrückenJanuar 2020September 2019
Die Verwaltungsvorschrift zu § 70a des Bundesbesoldungsgesetzes über die Dienstkleidung der Beschäftigten der Zollverwaltung (VwV – DKL Zoll) mit Bekanntgabe im Gemeinsamen Ministerialblatt finden Sie hier.
Den Antrag des BDZ für die Beanspruchung der Abnutzungsentschädigung bei der personalführenden Dienststelle Ihrer Dienststelle finden sie hier.
Für weitere Fragen steht Ihnen der BDZ oder der Vorstand des BDZ-geführten Bezirkspersonalrats bei der GZD zur Verfügung. Der BDZ hält Sie weiter auf dem Laufenden und wird sich darüber hinaus auch weiterhin für eine zeitgemäße Erhöhung der Abnutzungsentschädigung einsetzen.
Bitte beachten Sie, dass entsprechend Nr. 3.3 der Verwaltungsvorschrift zu § 70a des Bundesbesoldungsgesetzes über die Dienstkleidung der Beamten der Zollverwaltung (VwV – DKL Zoll) die Abnutzungsentschädigung nur ab dem Monat der Beantragung ausgezahlt werden kann. Eine rückwirkende Gewährung der Abnutzungsentschädigung für Sportkleidung, die beim Dienstsport getragen wird, ist nicht möglich.