Effektivere Geldwäschebekämpfung

BDZ informiert sich über Umsetzungsmaßnahmen zur Stärkung der Financial Intelligence Unit (FIU)

Die Eindämmung der Geldwäsche ist ein zentrales Element im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus. Der BDZ steht für effektive Strukturen im Bereich der Geldwäschebekämpfung. Die Forderungen des BDZ für schlagkräftigere – personell besser ausgestatte - Ermittlungsgruppen der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen (GFG) der Zollverwaltung im Verbund mit anderen Behörden wie den Landespolizeien sind unverzichtbare Maßnahmen für die innere Sicherheit, die Austrocknung der Schattenwirtschaft und die Eindämmung von Finanzkriminalität sowie schwerer Steuerhinterziehung.

27. August 2018
  • Jürgen Drees (Vorsitzender des Personalrats am Dienstsitz Köln Dellbrück und BDZ), Markus Riha (Mitglied des Hauptpersonalrats beim BMF und BDZ), AD Christof Schulte (Leiter der FIU), Thomas Liebel (Stellv. BDZ Bundesvorsitzender und Vorsitzender des Gesamtpersonalrats bei der GZD), RRin Lisa Aspasia Naujoks (FIU) sowie RD Dr. Kevin Goldmann (FIU)

Zuletzt hatte sich der BDZ im parlamentarischen Raum erfolgreich für einen deutlichen Planstellenaufwuchs bei der Financial Intelligence Unit (FIU – Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen) eingesetzt. Danach wird die neu ausgerichtete FIU mit ihrem ursprünglich festgesetzten Personalbedarf von 165 Beschäftigten auf mehr als 400 Beschäftigte aufgestockt. Zur Umsetzung der Personalerhöhung sowie der Herausforderung der qualitativen Erstbewertung bzw. Analyse von monatlich mehr als 6.000 Geldwäscheverdachtsanmeldungen informierten sich am 23. August 2018 der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende und Vorsitzende des Gesamtpersonalrats bei der Generalzolldirektion, Thomas Liebel, der Vorsitzende des Personalrats am Dienstsitz Köln Dellbrück, Jürgen Drees (BDZ) sowie Markus Riha (Mitglied des Hauptpersonalrats beim Bundesministerium der Finanzen und BDZ) bei der Leitung der FIU, Abteilungsdirektor Christof Schulte in Köln.

Nach den Ergebnissen einer Dunkelfeldstudie über den Umfang der Geldwäsche in Deutschland und über die Geldwäscherisiken in einzelnen Wirtschaftssektoren der Martin-Luther-University Halle-Wittenberg (August 2015) bewegt sich das gesamte Geldwäschevolumen im Finanz- und Nicht-Finanzsektor Deutschlands deutlich oberhalb der 50 Mrd. Euro und wahrscheinlich in der Größenordnung der Schätzung der ECOLEF-Studie in Höhe von über 100 Mrd. Euro jährlich. Insofern begrüßt der BDZ die Bündelung im Bereich der zentralen Entgegennahme und Erstbewertung von Geldwäscheverdachtsmeldungen durch die Neuerrichtung der FIU innerhalb des Zolls ausdrücklich. Anders als oftmals unzutreffend angenommen und von Kritikern unseriös dargestellt, übernimmt die FIU hierbei keine strafrechtliche Ermittlungsfunktion im Bereich der Geldwäschebekämpfung. Vielmehr kommt der FIU als administrativ ausgerichteter Behörde insbesondere eine Filter- und Bewertungsfunktion als Dienstleistung für die Strafverfolgungsbehörden zu. Der BDZ berichtete hierzu bereits ausführlich im Mai 2016.

Der BDZ verspricht sich von dieser Analyse- und Koordinierungsaufgabe eine umfangreiche Entlastung der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen (GFG) von Zoll und Polizei sowie weiteren Behörden, deren eigentliche Kernaufgabe die ermittlungstechnische Bekämpfung der Geldwäschekriminalität ist. An die Strafverfolgungsbehörden sollen somit nur noch werthaltige Sachverhalte weitergeleitet werden. Eine Forderung zu Gunsten effektiverer Ermittlungstätigkeit, die in der Vergangenheit u. a. auch von den zuständigen Polizeibehörden der Länder erhoben wurde.

Die entscheidenden Aufgabenpakete können jedoch nur mittels einer aufgabengerechten Personal- und IT-Ausstattung der FIU gewährleistet werden. Auch hierzu hat der BDZ-geführte Hauptpersonalrat im BMF bereits im Januar und Februar 2017 eindeutig Stellung bezogen und einen bedeutend höheren Personalansatz gefordert. Ebenso bedarf es dringend einer engeren Verzahnung bzw. eines regelmäßigen Austausches der Strafverfolgungsbehörden mit der FIU und umgekehrt. Gleichermaßen wichtig ist dabei auch die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten sowie der zuständigen Aufsichtsbehörde BaFin. Zahlreiche Herausforderungen die in nächster Zeit nicht zuletzt auch durch einen strukturellen Ausbau der Behörde gelöst werden müssen.

Der BDZ hat den Wechsel der FIU zum Zoll von Anfang an als Herkulesaufgabe erkannt und wird die weitere Umsetzung im engen Austausch mit der Leitungsebene der FIU sowie der Generalzolldirektion begleiten.

 

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