Spezialeinheiten Zoll

BDZ erreicht überfällige Verbesserungen für Einsatzkräfte von OEZ und ZUZ

Der BDZ setzte sich in der Vergangenheit nachhaltig für deutlich bessere Anreize hinsichtlich einer erfolgsversprechenden Nachwuchsgewinnung der Spezialeinheiten des Zolls ein. Außerdem muss den alltäglichen Belastungen der vorhandenen Einsatzkräfte Rechnung getragen werden. Die fortlaufenden Verhandlungen des BDZ mit den politisch Verantwortlichen zeigen nunmehr erste Erfolge – die Erschwerniszulage für Einsatzkräfte der Spezialeinheiten wird um etwa 25 % erhöht und Probezeitbeamten/-innen als Bewerber/innen bei ausgeschriebenen Dienstposten der OEZ zugelassen.

30. März 2017

Die Anforderungsprofile für die Einsatzkräfte der Spezialeinheiten des Zolls sind einzigartig, ihre Herausforderungen dementsprechend hoch und ihre Einsatzbereiche sind alles andere als ungefährlich. Die Einsatzkräfte der Observationseinheiten Zoll (OEZ) und der Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ) unterstützen mit Ihren besonders geschulten und ausgestatteten Kräften die Ermittlungsbeamtinnen und -beamten des Zollfahndungsdienstes – insbesondere im gewaltbereiten Milieu der Rauschgift- und Verbrauchsteuerkriminalität.

Jedoch gestaltet sich die Nachwuchsgewinnung für die Spezialeinheiten des Zolls zunehmend schwierig. Die erschwerten Arbeitsbedingungen erfordern attraktivitätssteigernde Anreize für die Einsatzkräfte von OEZ und ZUZ und müssen gerade für die Zielgruppe der dienstjüngeren Beamtinnen und Beamten dringend ausgebaut werden.

Mit der Erhöhung der Erschwerniszulage und der Ausweitung des zugelassenen Bewerberkreises bei der OEZ konnten durch den BDZ nun folgende Verbesserungen erreicht werden.

Erhöhung der Erschwerniszulage

Zur Erhöhung der Erschwerniszulage für Einsatzkräfte der OEZ und ZUZ hat am 29. März 2017 das Bundeskabinett die 11. Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung beschlossen. Diese wird voraussichtlich zum 1. Mai 2017 in Kraft treten. Durchgesetzt hat sich der BDZ mit zahlreichen von ihm im vorgeschalteten gewerkschaftlichen Anhörungsverfahren beim Bundesinnenministerium (BMI) vorgetragenen Forderungen (wir berichteten), unter anderem mit einer deutlichen Erhöhung der Erschwerniszulage für die Spezialeinheiten des Zolls. Kollege Hans Eich, Vorstandsmitglied im HPR und stellvertretender Vorsitzender des BV Nürnberg, hatte im Anhörungsverfahren als Vertreter des BDZ erfolgreich die Interessen der Zöllnerinnen und Zöllner vertreten.

Dabei ergibt sich konkret für die Spezialeinheiten des Zolls folgende gesetzliche Änderung zur Erhöhung der Erschwerniszulage (§ 22 Absatz 2 EZulV):

Die Erschwerniszulage erhöht sich bei einer Verwendung

  • im Zollfahndungsdienst in der Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll von „375 Euro“ auf „469 Euro“ monatlich
  • im Zollfahndungsdienst in einer Observationseinheit Zoll von „300 Euro“ auf „375 Euro“ monatlich

Diese Änderungen treten rückwirkend zum 01. Januar 2017 in Kraft!

Zulassung von Probezeitbeamten/innen als Bewerber/innen bei ausgeschriebenen Dienstposten der OEZ

Mit den Erkenntnissen aus einem Dienststellenbesuch des stellvertretenden BDZ Bundesvorsitzenden Thomas Liebel bei der OEZ Weiden des Zollfahndungsamtes München (wir berichteten im Februar 2016) hinsichtlich des Bewerbermangels bei den OEZ setzte sich der BDZ beim Bundesministerium der Finanzen vehement für eine Verbesserung der Situation der Nachwuchskräftegewinnung dahingehend ein, den Kreis der zugelassenen Probezeitbeamtinnen und -beamten auf ausgeschriebene Dienstposten der OEZ zu erweitern. Eine entsprechende Ausnahmeregelung gilt bereits bei Bewerbungen von Probezeitbeamtinnen und -beamten für die ZUZ, die unter ähnlichen Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung leidet. Dieser Forderung wurde nunmehr seitens des Bundesministeriums der Finanzen entsprochen.

Neben der Zulassung von Probezeitbeamtinnen und –beamten bei Bewerbungen auf ausgeschriebene Dienstposten der OEZ bedarf es insbesondere vor dem Hintergrund einer längeren Verweildauer der Einsatzkräfte bei den OEZ einer aufgabengerechteren Dienstpostenbewertung als Schritt in die richtige Richtung. So konnte beispielsweise die Dienstpostenbewertung bei den Beschäftigten des mittleren Zolldienstes der ZUZ erfolgreich für den Bereich der Besoldungsgruppen A 8 bis A 9m + Z festgelegt werden.

Der BDZ wird sich für weitere Attraktivitätssteigerungen der Spezialeinheiten des Zolls einsetzen, um somit den schwerwiegenden Herausforderungen der betroffenen Zöllnerinnen und Zöllner gerecht zu werden.

  

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