BDZ-Erfolg: Einstiegsamt für Verwaltungsinformatiker/innen wird nach Besoldungsgruppe A 10 erhöht!

Der BDZ berichtete am 11. November 2021 über eine rechtliche Änderung nach § 20 Absatz 2 Bundeslaufbahnverordnung (BLV), die den AbsolventInnen des gehobenen Verwaltungsinformatikdienstes des Bundes (VIT) und dem gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und IT-Sicherheit (DACS) die Befähigung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst anerkennt. Daraus folgt, dass sowohl der VIT- als auch der DACS-Studienabschluss den Anforderungen eines technischen Studienabschlusses gleichgestellt wird und damit eine Übernahme in das Eingangsamt der Besoldungsgruppe A 10 ermöglicht (vgl. § 23 Absatz 2 Bundesbesoldungsgesetz).

10. Januar 2022

Alle künftigen VIT- und DACS-AbsolventInnen sollen von der neuen Regelung profitieren

Die Vorarbeiten und die Verhandlungen der BDZ-geführten Interessenvertretungen tragen nun Früchte. Für die künftigen Übernahmen von VIT- und DACS-AbsolventInnen soll nach Rücksprache zwischen dem BDZ geführten Hauptpersonalrat (HPR) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) im gesamten Ressort (Zoll, ITZBund und BZSt) eine Übernahme in das Eingangsamt der Besoldungsgruppe A 10 erfolgen.

Regelung im ITZBund bereits abgestimmt - schnelle Reaktion der GZD und des BZSt gefragt

Beim ITZBund konnte bereits im Dialog zwischen der BDZ geführten Interessenvertretung und der Leitung des Hauses eine Regelung getroffen werden, welche die Übernahme der künftigen AbsolventInnen des VIT-Studiengangs nach BesGr A 10 ermöglicht. Bei der Generalzolldirektion (GZD) und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sind noch vergleichbare Regelungen in der Abstimmung. Es ist nun höchste Zeit für die Dienststellen, qualifiziertes Personal im IT-Bereich zu halten und Sorge dafür zu tragen, dass die Übernahmen nach BesGr A 10 ermöglicht wird. Die Umsetzung dieser attraktivitätssteigernden Maßnahme duldet aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels im IT-Bereich (z. B. auch Digitale Forensik) keinen weiteren Aufschub.

Einweisung in Planstellen der Besoldungsgruppe A 10 für VerwaltungsinformatikerInnen im Eingangsamt A 9g

Darüber hinaus fordert der BDZ eine zügige Einweisung aller VIT-AbsolventInnen in Planstellen der BesGr A 10, die in jüngster Vergangenheit in der Bundesfinanzverwaltung (Zoll, ITZBund und BZSt) übernommen wurden und somit im gehobenen nichttechnischen Dienst nach BesGr A 9g eingestellt worden sind.

Die Bestimmungen nach § 22 Abs. 4 Bundesbeamtengesetz (BBG) ermöglichen, dass Beförderungen innerhalb der Probezeit durchgeführt werden. Es besteht zwar eine Wartedauer von einem Jahr, dafür sollten aber aus Sicht des BDZ für die KollegInnen, die sich in der Besoldungsgruppe A 9g befinden und diese Wartedauer bereits abgeschlossen haben, flexible Lösungen für eine Beförderung gefunden werden, die im Einklang mit der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur BLV stehen.

Generelle Anhebung des Eingangsamtes für den gehobenen Dienst gefordert!

Parallel zu den Entwicklungen für VIT und DACS bleibt die Forderung des BDZ nach der generellen Anhebung des Eingangsamts der Besoldungsgruppe A 10 für den gehobenen Dienst bestehen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung kann der Fokus noch stärker auf das Anheben der Eingangsämter der weiteren Vorbereitungsdienste gelegt werden.

  

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