BDZ bei Hauptversammlung der dbb bundesfrauenvertretung vertreten

In Königswinter tagte am 30. und 31. Januar 2015 die Hauptversammlung der dbb bundesfrauenvertretung. Für den BDZ nahm die Vorsitzende des Ständigen Ausschusses Frauen, Gabriela Raddatz, an der Veranstaltung teil. Die Hauptversammlung kommt zwei Mal jährlich zusammen. Teilnehmerinnen sind die Frauenvertreterinnen der einzelnen dbb-Mitgliedsgewerkschaften und dbb-Landesbünde. Die 52 Teilnehmerinnen bereiteten den 11. dbb bundesfrauenkongress vor, der vom 8. bis 9. Mai 2015 in Potsdam stattfinden wird. Die meisten der vom Ständigen Ausschuss Frauen an diesen Kongress gerichteten Anträge fanden die Zustimmung der Mitglieder der Hauptversammlung.

04. Februar 2015

Rund 120 bislang vorliegende Anträge an den dbb bundesfrauenkongress wurden von der Hauptversammlung beraten und Empfehlungen an den dbb bundesfrauenkongress beschlossen. Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, stellte hierzu fest: „Anhand der Antragsthemen lässt sich das breite Spektrum der Aufgaben der dbb bundesfrauenvertretung ablesen. Wir werden uns auf dem 11. dbb bundesfrauenkongress mit allen frauenpolitisch relevanten Themen beschäftigen – von „A“ wie „Anerkennung von Kindererziehungszeiten“, „B“ wie „Beurteilung und Beförderung“ über „S“ wie „Steuerpolitik“ bis hin zu „Q“ wie „Quote“.

Insbesondere das Thema „Quote“ ist gerade wieder brandaktuell. Der Bundestag befasste sich am 30. Januar 2015 in Berlin endlich mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Helene Wildfeuer: „Darauf haben wir lange gewartet und unsere Positionen immer wieder in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und in das politische Geschehen eingegriffen.“

Insofern sei es gut, dass dieses Thema nach vielen politischen Widerständen wieder im Bundestag debattiert werde, auch wenn der Gesetzentwurf aus Sicht der dbb bundesfrauenvertretung nicht weitreichend genug sei, so Wildfeuer. Die dbb bundesfrauenvertretung habe sich zum Beispiel für die Einführung von Sanktionen stark gemacht, falls in dem einen oder anderen Fall ohne nachvollziehbare sachliche Begründung doch eine Gremienbesetzung ohne Berücksichtigung der Quotenregelung erfolgt.

Eine solche wichtige Sanktionsmaßnahme fehle jedoch in dem nun dem Bundestag vorliegenden Gesetzentwurf. Dennoch werde der Gesetzentwurf positiv bewertet. Die Tatsache, dass es nun eine Quotenregelung geben soll, zeige, wie effektiv und sinnvoll die gewerkschaftspolitische Arbeit von Frauen sei – gerade auch in solchen Gremien wie der Hauptversammlung der dbb bundesfrauenvertretung und auf dem dbb bundesfrauenkongress.

Als Gast konnte Helene Wildfeuer den dbb-Bundesvorsitzenden Klaus Dauderstädt bei der Hauptversammlung willkommen heißen, der über die Themen Tarifeinheit, Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL), Mütterrente und die Einkommensrunde der Länder 2015 referierte. Dauderstädt zeigte sich enttäuscht von den unterschiedlichen Ansätzen in den Neuregelungen zur Mütterrente in den Ländern. Außer Bayern lehnen alle Länder eine Übertragung der Mütterrente auf den Beamtenbereich ab. Er betonte, dass die Abschaffung der Ungleichbehandlung weiterhin „Chefsache“ bleibt.

Die nächste Hauptversammlung wird vom 25. bis 27. September 2015 in Bremen tagen. Weitere Informationen finden Sie unter www.frauen.dbb.de.

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