Durchführung von PCR-Pooling-Tests
BDZ begrüßt weiteren Schritt der Zollverwaltung zur Pandemiebekämpfung!
Dem BDZ wurde bekannt, dass die Dienststellen der Zollverwaltung nunmehr auch die Möglichkeit haben, PCR-Pooling-Tests (Testkits) abzurufen und diese zielgerichtet im Rahmen der Teststrategie der Zollverwaltung als weitere Maßnahme zur Pandemiebekämpfung einzusetzen. Dieses Verfahren soll die nationale Teststrategie ergänzen und im Optimalfall beschleunigen und flexibilisieren, in keinem Fall jedoch ersetzen. Ziel ist es dabei, Übertragungsketten zu durchbrechen und die Verbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen. Der BDZ begrüßt die notwendige Initiative im Interesse insbesondere derjenigen Kollegen/innen, die aufgrund ihrer Aufgabenwahrnehmung die erforderlichen Mindestabstände zu anderen Menschen nicht gänzlich einhalten können. Als weitere Maßnahme fordert der BDZ den situationsbedingten Einsatz von Antigen-Schnelltests (Nasen-Rachen Abstrich), um mögliche Infektionen kurzfristig zu erkennen. „Wir halten eine ständige Weiterentwicklung der Hygienekonzepte für angezeigt“, betont BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes. Der Einsatz von anlassbezogenen Antigen-Schnelltests wäre u. a. bei kontaktintensiveren Aus- und Fortbildungsveranstaltungen eine unverzichtbare Maßnahme des Infektionsschutzes.
Die PCR-Tests sollen hingegen grundsätzlich anlassbezogen und vor einem konkreten Hintergrund erfolgen. Derartige Testungen sind insbesondere im Vollzugsbereich der Hauptzollämter sowie im Vollzugsbereich des Zollfahndungsdienstes vorgesehen. Beispielsweise können die PCR-Pooling-Tests zur Testung von Bediensteten im Vorfeld von Kontrollen oder Prüfungen in fleischverarbeitenden Betrieben oder vor Einsatzlagen mit ähnlich gelagerten Infektionsrisiko eingesetzt werden. Regelmäßige Wiederholungen von Tests ganzer Arbeitsbereiche sind vor dem Hintergrund der begrenzten Testkapazitäten nicht vorgesehen. Darüber hinaus ist zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes die Testung eines Personenkreises nach einem dienstlichen Kontakt mit Zollbeteiligten, die auf SARS-CoV-2 positiv getestet wurden, in Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt bzw. über die Forderungen des zuständigen Gesundheitsamtes hinaus – weiterhin - möglich.
Der BDZ begrüßt den zielgerichteten Einsatz von PCR-Pooling-Tests unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Diese Ergänzung der nationalen Teststrategie stellt eine Verbesserung für die Kolleg(innen) dar, die durch ihren Einsatz einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Wir werden diesen Prozess weiterhin eng im Interesse unserer Kolleg(innen) begleiten und zu gebenden Zeit erneut berichten.