Gesetzentwurf "gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch" angenommen

BDZ begrüßt die Annahme des Gesetzes

Am 6.Juni 2019 hat der Bundestag den Gesetzentwurf „gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“ angenommen.

07. Juni 2019

Im Anschluss an eine 45-minütige Debatte votierten im Rahmen einer namentlichen Abstimmung 449 Abgeordnete für den Entwurf, während 62 dagegen stimmten und 140 sich enthielten. Der BDZ war bei den vorangegangenen Beratungen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags mit dem stellvertretenden BDZ Bundesvorsitzenden, Thomas Liebel, als Sachverständiger für die Interessen der Zöllnerinnen und Zöllner vertreten. Der BDZ begrüßt die Annahme des Gesetzes, mit dem illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit wirkungsvoller und effektiver bekämpft werden soll und gleichzeitig über 3.500 zusätzliche Stellen für die FKS geschaffen werden.

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