Aufstiegsverfahren in den gehobenen Dienst in der Zollverwaltung: BDZ-geführter Hauptpersonalrat setzt wichtige Sonderregelung für die Zulassung zum Auswahlverfahren durch!

Die Generalzolldirektion (GZD) bereitet derzeit unter anderem die Auswahlverfahren für die fachspezifische Qualifizierung nach § 38 Bundeslaufbahnverordnung BLV (Zulassungszeitpunkt 1. April 2022) vor. Der BDZ-geführte Hauptpersonalrat konnte auch in diesem Jahr in Abstimmungsgesprächen mit der zuständigen Abteilung III beim BMF erreichen, dass die beurteilungsmäßigen Voraussetzungen für die Zulassung zu den Auswahlverfahren nach § 36 BLV für Beamten und Beamtinnen des mittleren Dienstes angepasst werden.

17. September 2021

Mit der Anpassung werden nunmehr alle BeamtInnen des mittleren Dienstes – unabhängig davon, ob diese ursprünglich mit der Besoldungsgruppe A 6 oder mit der Besoldungsgruppe A 7 eingestellt wurden – für das anstehende Zulassungsverfahren gleichbehandelt. Diese Änderungen waren aus Sicht des BDZ erforderlich, um eine Benachteiligung von bestimmten BeamtInnen der Besoldungsgruppe A 8 zu vermeiden, deren Eingangsamt noch in der Besoldungsgruppe A 6 war. Zum Hintergrund: die Anhebung des Eingangsamtes im mittleren Zolldienst erfolgte aufgrund erfolgreicher Initiativen des BDZ zum 1. Januar 2020 auf die Besoldungsgruppe A 7.

Beamtinnen und Beamte, die zum Stichtag 31. März 2020 der Besoldungsgruppe A 8 angehörten und über eine entsprechende Beurteilung (mindestens „Überdurchschnittlich – 10 Punkte in dieser Besoldungsgruppe“) verfügen, können dann zum Auswahlverfahren für die fachspezifische Qualifizierung zugelassen werden, wenn sie die Wartezeit von drei Jahren (§ 36 Abs. 2 Satz 3 BLV) noch nicht erfüllt haben.

Damit kann sich erneut eine hohe Anzahl von Beschäftigten des mittleren Dienstes zusätzlich diesem Auswahlverfahren stellen.

Qualifizierungsoffensive gefordert!

Für den BDZ steht die zahlenmäßige Forderung der Zulassung interessierter BeamtInnen seit der Einführung der fachspezifischen Qualifizierung innerhalb der Zollverwaltung fest: mindestens 300 AufstiegsbeamtInnen sollten jährlich zur fachspezifischen Qualifizierung zugelassen werden.

Die Planstellentwicklung und komplexere Aufgabendichte des Zolls rechtfertigen eine Personalentwicklung mittels einer nachhaltigeren Berücksichtigung von beruflichen Erfahrungswerten und Fähigkeiten. Der BDZ konnte bereits zum nächsten Zulassungszeitpunkt (1. April 2022) eine erfolgreiche Steigerung der Zulassungszahlen von 100 auf 150 AufstiegsbeamtInnen bewirken. An dieser Tendenz gilt es im breiteren Umfang festzuhalten. Es gilt, die Fortbildungskapazitäten für echte Berufsperspektiven der KollegInnen des mittleren Zolldienstes zu stärken. Dafür wird sich der BDZ weiterhin einsetzen und zu gegebener Zeit berichten.

Wir wünschen allen interessierten Bewerberinnen und Bewerbern viel Erfolg!

  

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