Dienstpostenbewertung der Zollverwaltung
Auf der Suche nach dem großen Wurf!
Der BDZ setzt sich dauerhaft für eine zukunftsweisende Reform der Dienstpostenbewertung für die Zollverwaltung – DpBZoll – ein. Wir berichteten kürzlich zu den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe Dienstpostenbewertung des BDZ sowie politischer Abstimmungsgespräche zwischen Bundesfinanzminister Scholz und dem stellvertretenden BDZ-Bundesvorsitzenden und Vorsitzenden des Hauptpersonalrats beim BMF, Thomas Liebel sowie Zollstaatssekretär Dr. Bösinger (BMF) und dem BDZ-Bundesvorsitzenden, Dieter Dewes. Der BDZ hat erfahren, dass noch in diesem Jahr eine überarbeitete Dienstpostenbewertung für die Zollverwaltung Inkrafttreten wird, die den aktuellen Ist-Zustand der Zollverwaltung abbilden soll. Der BDZ begibt sich auf die Suche nach dem großen Wurf:
Die DpBZoll wurde zuletzt im Frühjahr 2010 neu gefasst. Insgesamt besteht seitdem ein großer Nachholbedarf. Denn die Organisationsstruktur des Zolls hat sich mit der Errichtung der Generalzolldirektion wesentlich verändert. Auch der gesetzliche Auftrag des Zolls gestaltet sich komplexer als noch vor 10 Jahren.
Die Aufgaben sind für die Zöllner(innen) nicht weniger geworden, sondern eher exorbitant gestiegen. Dazu zählen insbesondere die Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer, die Verlagerung der Financial Intelligence Unit (FIU) vom Bundeskriminalamt zur Generalzolldirektion, die weitergehenden Befugnisse und Aufgaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, u. v. m. Insbesondere die vom BDZ bewirkte Einführung der Amtszulage für die Besoldungsgruppe A 13g und deren organisatorische Umsetzung sowie die Hebung des Eingangsamtes im mittleren Zolldienst auf Besoldungsgruppe A 7 machen eine grundlegende Anpassung der DpBZoll erforderlich. Daneben zeichnen sich folgende Änderungen im Zuge der Fortschreibung der DpBZoll ab:
Allgemein:
- die einheitliche Bewertung von Sachbearbeiter(innen) in herausgehobener Stellung nach Besoldungsgruppen A 12 – A 13
- Anpassungen im Zuge des Inkrafttretens des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (FKS-Gesetz)
- die vom BDZ geforderte Bewertung der Beauftragten für Eigensicherung nach Besoldungsgruppe A 12 – beim Zollkriminalamt, den Hauptzollämtern und den Zollfahndungsämtern
Generalzolldirektion:
- die Abbildung der vom BDZ bewirkten neuen Bündelung im Bereich der Lehre (BesGr A 10 – A 12),
- die Aufbauorganisation im Zusammenhang mit der Einrichtung der Abteilung DII.D (Neustruktur des Kassenwesens) in der Generalzolldirektion (GZD),
- die neue Aufbauorganisation der Abteilung DVIII.D (FIU)
Ortsbehörden:
- die Festlegung von Kriterien zur Bewertung von Hauptzollämtern mit besonderer Bedeutung,
- eine Öffnung der Sachgebietsleiter(innen) A im höheren Dienst,
- die Freistellung der Sachgebietsleitung A von der Leitung eines Arbeitsbereichs und Sachgebietsleitungen E sowie F von der Leitung eines Fachgebiets,
- die Freistellung der Fachgebietsleitungen E von der Leitung eines Arbeitsgebiets,
- die Bewertung der Ausbildungsleitung der Hauptzollämter nach den Besoldungsgruppen A 12 – A 13g
- die Bewertung der Datenschutzbeauftragten der Ortsbehörden nach den Besoldungsgruppen A 12 – A 13g
- die Bewertung der Leitungen der Digitalfunkzentralen nach der Besoldungsgruppe A 12
BDZ fordert deutlich mehr!!!
Eine Fortschreibung der Dienstpostenbewertung Zoll bedeutet für den BDZ jedoch nicht nur die Bewertung von Dienstposten nach dem Status quo, die seit mehr als mindestens 4 Jahre aussteht. Vielmehr muss sich die funktionsgerechte Besoldung in einer qualitativen Einordnung von Dienstposten wiederspiegeln, die perspektivisch auf den Planstellenzuwachs der Zollverwaltung ausgelegt ist.
Bundesvorsitzender Dieter Dewes: „die Voraussetzungen für eine nachhaltigere Förderung von echten Berufsperspektiven der Zöllner(innen) sind mehr denn je gegeben. Es muss lediglich der Entscheidungswille bestehen, diese tatsächlich umzusetzen. Die Planstellenzuwächse und die demografische Entwicklung des Zolls erfordern ein Umdenken bei der gegenwärtigen Dienstpostenbündelung – insbesondere im mittleren Zolldienst - und damit auch der Zuordnung der Spitzenämter der einzelnen Laufbahnen. Auch die Grundlagen des Wertpunktesystems sind nicht mehr zeitgemäß. Es ist mehr als überholt das Maß an Führungsverantwortung allein anhand des anerkannten Personalbedarfs zu bestimmen. Derartige Parameter bilden die schnelllebige Aufgabenentwicklung des Zolls nicht mehr ab. Jetzt müssen die Weichen für die Zukunft gestellt werden!“
In einer Gesamtbewertung fordert der BDZ:
- eine funktions- und leistungsgerechtere Dienstpostenbündelung nach zeitgemäßen und flexibleren Maßstäben für die Laufbahnen des mittleren und gehobenen Dienstes,
- eine transparente Verankerung der für die Bestenförderung in Betracht kommenden Dienstposten bzw. Funktionen in der DpBZoll und
- eine Reform des Wertpunktesystems, dass sich nach fachlichen Schwerpunkten und personellen Leitungsspanne orientiert.
Der BDZ wird seine Vorschläge zur Reform der Dienstpostenbewertung Zoll weiterhin bei den politischen Entscheidungsträger(innen) einbringen. Für das BMF und die Zollverwaltung gilt es überfällige Entscheidungen im Interesse unserer Kolleg(innen) zu treffen. Demnächst werden wir mehr berichten.