Arbeitszeit: „Ignoranz gegenüber einer anhaltenden Ungleichbehandlung“

Als „Ignoranz gegenüber einer anhaltenden Ungleichbehandlung zwischen dem Beamten- und Tarifbereich“ hat BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes die ablehnende Begründung gewertet, mit der Petitionen an den Bundestag zurückgewiesen werden, die das Ziel der Reduzierung der Wochenarbeitszeit von Beamtinnen und Beamten des Bundes verfolgen. Aufgrund systematischer Unterschiede könnten beide Statusgruppen nicht in jeder Hinsicht gleichbehandelt werden, heißt es lapidar. Der Petitionsausschuss gelangte zu diesem Ergebnis der parlamentarischen Prüfung, nachdem er eine Stellungnahme des Bundesinnenministeriums eingeholt hatte. Dewes widerspricht dieser Einschätzung scharf und verweist auf den erheblichen Beitrag, den Beamtinnen und Beamten seit Jahren zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes geleistet haben. Darüber hinaus erfordere der Wettbewerb um die besten Nachwuchskräfte auch bei der Arbeitszeitregelung attraktivere Bedingungen.

06. August 2015

Gemeinsam mit anderen dbb-Bundesgewerkschaften hält der BDZ an seiner Forderung nach Einführung einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden für Beamtinnen und Beamte des Bundes fest. Nachdem im Zuge der Änderung der Arbeitszeitverordnung im Jahr 2014 eine Regelung zur Angleichung der Arbeitszeit an den Tarifbereich nicht getroffen wurde, setzt der BDZ nach wie vor auf politische Unterstützung, um die Arbeitszeitverkürzung durchzusetzen.

Der Petitionsausschuss des Bundestags stellt fest, dass die Regelungen zur Arbeitszeit auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen. Die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten ist zuletzt 2006 in der Arbeitszeitverordnung neu geregelt worden. Vorangegangen war eine Arbeitszeitverlängerung von 38,5 auf 40 Stunden im Jahr 2004, der zwei Jahre später die immer noch geltende Regelung über die 41 Stunden-Woche folgten. Die 39-Stunden-Woche für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist hingegen das Ergebnis von Tarifverhandlungen.

Auch neun Jahre nach der Arbeitszeitverlängerung für Beamtinnen und Beamte beruft sich der Petitionsausschuss auf Gründe der Haushaltskonsolidierung. Einsparmaßnahmen im öffentlichen Dienst seien zudem im Koalitionsvertrag vereinbart. Dabei behauptet die Bundesregierung, mit „sozialem Augenmaß“ vorzugehen, weshalb Beamtinnen und Beamte von der Arbeitszeitverlängerung ausgenommen seien, die schwer behindert seien oder Familienpflichten hätten. Für sie gelte weiterhin die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden.

Als realitätsfern bezeichnet Dewes das Argument, die Arbeitszeitreduzierung ziehe einen erheblichen Personalaufwuchs nach sich, um die vielfältigen Aufgaben der Bundesverwaltung sach- und termingerecht erledigen zu können. Auch könne man die Aussage nicht gelten lassen, die hohe Schuldenlast des Bundes und der „fortbestehende Konsolidierungsbedarf zur vollständigen und dauerhaften Einhaltung der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse ab 2016“ ließen diese Ausgabenerhöhungen nicht zu.

Dewes kritisiert, damit werde gebetsmühlenhaft vorgetragen, was seit Verbesserung der Einnahmesituation des Bundes längst überholt sei. Allein der Zoll als größte Einnahmeverwaltung des Bundes leiste hierzu einen riesigen Beitrag, der ständig wachse, ohne dass die Beamtinnen und Beamten daran partizipierten, so der BDZ-Bundesvorsitzende. Gegenüber der Politik wird der BDZ deshalb gemeinsam mit anderen dbb-Bundesbeamtengewerkschaften mit Nachdruck die überzeugenden Gründe vortragen, die für eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes und damit für eine Gleichbehandlung gegenüber dem Tarifbereich sprechen.

 

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