Personalrats- und JAV-Wahlen 2016

Allgemeine Informationen mit den Besonderheiten bei den Standorten der Generalzolldirektion in Nordbayern, Thüringen und Sachsen

Am 05. April 2016 werden in der Bundesfinanzverwaltung die Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie die Personalratsgremien auf allen Ebenen gewählt.

28. Januar 2016

 

Bei den bundesweiten Personalratswahlen in der Bundesfinanzverwaltung am 05.04.2016

werden

 

  • der Hauptpersonalrat (HPR) neu,
  •  Bezirkspersonalrat der GZD (BPR) mit bundesweiter Zuständigkeit für die gesamte Zollverwaltung) erstmals und die
  • örtlichen Personalräte (öPR) neu bzw. erstmal

 

 örlgewählt

Unter „örtliche Personalräte“ sind die Personalvertretungen zu verstehen, die für eine konkrete Dienststelle zuständig sind, also nur für das einzelne Hauptzollamt, das einzelne Zollfahndungs-amt, die Generalzolldirektion oder das BMF.

Für die Generalzolldirektion mit über 7.000 Beschäftigten besteht nach § 6 Abs. 3 des BPersVG die Möglichkeit, dass Nebenstellen und Teile dieser Dienststelle, die räumlich weit von der Zentrale in Bonn entfernt sind, als selbständige Dienststellen gelten, wenn dies die Mehrheit der dortigen wahlberechtigten Beschäftigten in geheimer Abstimmung beschließt (sog. Vorabstimmung). Dazu müssen bestimme Voraussetzungen erfüllt sein, u.a. eine Mindestzahl von fünf Beschäftigten pro Standort, die Berufung eines örtlichen Abstimmungsvorstands und die Durchführung einer geheimen Abstimmung in analoger Anwendung der einschlägigen Wahlordnung (BPersVWO).

Konkret bedeutet ein von einer Mehrheit getragener Verselbständigungsbeschluss für einen solchen GZD-Standort, dass dort ein eigenständiger lokaler Personalrat gebildet und ebenfalls am 05.04.2016 gewählt wird. Die Zentrale in Bonn wählt ebenfalls – zusammen mit allen nichtverselb-ständigten GZD-Standorten – einen lokalen GZD-Personalrat. Umspannt werden all diese lokalen Personalräte von einem Gesamtpersonalrat der GZD mit Sitz in Bonn, den jeder der rund 7.000 GZD-Beschäftigten zusätzlich wählen darf.

Solche Vorabstimmungen wurden inzwischen an zahlreichen GZD-Standorten in Deutschland initiiert und abgeschlossen. Die einzelnen Ergebnisse dieser Vorabstimmungen sind beim Wahlvorstand der GZD in Bonn bis spätestens 03.02.2016 (6-Tages-Frist) zur dortigen Anerkennung einzureichen. Dieser Wahlvorstand entscheidet dann abschließend anhand der vorgelegten Unterlagen, ob durch die jeweilige Vorabstimmung eine gesetzeskonforme Verselb-ständigung einzelner GZD-Standorte in personalvertretungsrechtlicher Hinsicht stattgefunden hat.

 

Folgende Vorabstimmungen wurden im Geschäftsbereich des BDZ-Bezirksverbands Nürnberg e.V. zwischenzeitlich durchgeführt:

 

Standort

 

Liegenschaft(en)

betroffene Organisationseinheiten

GZD-Standort

Nürnberg

Nürnberg,

Krelingstr. 50 und Platenstr. 46

Teile der ehemaligen BFD‘n Südost, West und Südwest

GZD-Standort

Weiden

Weiden,

Moosbürgerstraße 20

Bundeskasse Weiden, KKR, Risikosicherheitsanalyse des ZKA

weiterer GZD-Standort Weiden

Weiden,

Dr.-Pfleger-Straße 36

Teile der ehemaligen BFD‘n Südost (hauptsächlich FAZ-IT) und West

GZD-Standort

Fürth

Fürth,

Luisenstraße 11

bisheriger BWZ-Dienstsitz Fürth, (früher ZLA bezeichnet)

GZD-Standort Neuendettelsau

Neuendettelsau

Breslauer Straße 1

bisheriger BWZ-Dienstsitz Neuendet-telsau (früher Zollhundeschule bez.)

GZD-Standort

Chemnitz

Chemnitz

Glösaer Straße 35

Dienstsitz Chemnitz des IWM Zoll

(Verselbständigung gemeinsam mit anderen GZD-Standorten in Sachsen, die bisher dem BWZ oder der BFD Mitte angehörten)

 

Alle Beschäftigten der vorgenannten GZD-Standorte haben bei den

jeweiligen Vorabstimmungen mit deutlichen Mehrheiten   f ü r  

eine personalvertretungsrechtliche Verselbständigung votiert.

 

 

Nachrichtlich: Auch die GZD-Beschäftigten in München und Marktschwaben haben einen Verselbständigungsbeschluss initiiert, der im Wesentlichen die bisherigen Organisationseinheiten BWZ München + Marktschwaben (ex-ZPLA), ZGR und IT-Teilreferat der BFD Südost umfasst. Die erforderlichen Mehrheiten wurden auch dort erreicht.

 

Zusammenfassend bedeutet das, Beschäftigte bei HZÄ und ZFÄ wählen bei den Personalratswahlen drei Gremien, Beschäftigte bei der GZD in der Regel vier Gremien auf unterschiedlichen Wahlzetteln – aber jeweils in einem geschlossenen Wahlvorgang.

Die Wahlen für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV-Wahlen) folgen den vorgenannten Strukturen. Allerdings befinden sich bei der GZD keine oder nur ganz wenige Wahlberechtigte für JAV-Wahlen (minderjährige Beschäftigte und solche in Ausbildung unter 25 Jahren), so dass die JAV-Wahlen hauptsächlich Beschäftigte bei den ausbildenden Hauptzoll-ämtern in Erfurt, Nürnberg, Regensburg und Schweinfurt betreffen. Ebenfalls am 05.04.2016 werden bundesweit die neuen JAV-Gremien gewählt. Wahlberechtigte erhalten hierzu drei unter-schiedliche Wahlzettel innerhalb eines geschlossenen Wahlvorgangs.

Auch Schwerbehindertenvertretungen folgen weitgehend den vorgenannten Strukturen, werden aber in 2016 nur auf der Ebene „Bezirks-Schwerbehindertenvertretung der GZD und (örtliche) Schwerbehindertenvertretungen in der GZD“ gewählt.

Der BDZ stellt für alle zu wählenden Personalvertretungen und JAVen sowohl auf überregionaler und auf lokaler Ebene attraktive Listen mit besonders kompetenten Wahlbewerberinnen und

-bewerbern auf. Der BDZ-Bezirksverband Nürnberg e.V. (Nordbayern, Thüringen, Westsachsen)  und die angeschlossenen Ortsverbände achten für den lokalen Bereich sehr darauf, dass möglichst alle Beschäftigtengruppierungen in den BDZ-Wahlbewerbungslisten repräsentiert sind, also weibliche und männliche, junge und ältere, verbeamtete und angestellte, in Ausbildung befindliche, Kolleginnen und Kollegen aus allen größeren Organisationseinheiten. Diese Vielfalt bietet ausschließlich der BDZ.

 

Der BDZ strebt – zumindest im Geschäftsbereich des BDZ-BV Nürnberg (Nordbayern, Thüringen, Westsachsen) –  deutliche Mehrheiten in allen wählbaren Gremien an, um die bewährte und zielführende Personalratsarbeit in BDZ-geführten Interessenvertretungen auch in der neuen Wahlperiode fortzuführen und dabei den besonderen Strukturen in der GZD gerecht zu werden.

Dies erfordert eine allseits hohe Wahlbeteiligung und das breite Votum der Wählerinnen und Wähler zugunsten der BDZ-Listen auf    a l l e n    E b e n e n   der Personalrats- und JAV-Wahlen 2016.

Daher eine große Bitte an alle Beschäftigten der Bundeszollverwaltung:

 

Nehmen Sie bitte am 05.04.2016 unbedingt Ihr Wahlrecht

zugunsten des BDZ wahr.

 

Bei absehbarer oder denkbarer Abwesenheit am Wahltag beantragen Sie – sofern nicht vom jeweiligen Wahlvorstand verpflichtend angeordnet – bitte rechtzeitig Briefwahl. Ein Anruf beim Wahlvorstand oder eine kurze Mail dorthin genügt hierzu!

 

Autor: Wolfgang Thümmel

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