Abordnungen: Der BDZ lässt Beschäftigte mit Problemen nicht allein!
Der BDZ unterstützt die Beschäftigten, die im Zuge der Flüchtlingskrise zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie zur Bundespolizei abgeordnet werden. Nach den ersten Abordnungen seit dem 1. Oktober 2015 zum BAMF stehen regionale Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung und erläutern die Angebote des BDZ, die unter anderem den Rechtsschutz umfassen. Den Auftakt machte der Vorsitzende des BDZ-Ortsverbands Rosenheim, Thomas Lehner (im Bild), der mit den Kolleginnen und Kollegen das Gespräch suchte. BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes kündigte an, sich ebenfalls ein Bild von der Situation vor Ort machen zu wollen.
Zusätzlich zu den 50 Zöllnerinnen und Zöllnern, die das BAMF seit Anfang des Monats bei der Entscheidung über Asylanträge unterstützen, werden 160 weitere an das BAMF sowie 160 Zollvollzugsbedienstete zur Bundespolizei abgeordnet. Für die Abordnung der 320 Beschäftigten werden in diesem Jahr Nachwuchskräfte eingesetzt, die ursprünglich zur Verstärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit vorgesehen waren.
Der Einsatz erfordert von den Betroffenen viel Flexibilität. Neben der räumlichen Entfernung vom Heimatort und der Übernahme neuer Aufgaben ergeben sich zahlreiche offene Fragen. Der BDZ werde alles daran setzen, Fragen zufriedenstellend zu beantworten und Hilfe zu leisten, wo sie notwendig sei, betonte Dewes.
Der Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Werner Gatzer, hatte in der BDZ-Forumsveranstaltung, die unter dem Motto „Der BDZ – Dialogpartner im Interesse aller Beschäftigten“ am 12. und 13. Oktober 2015 in Berlin stattfand, den Beschäftigten, die sich freiwillig abordnen lassen, für ihre spontane Hilfsbereitschaft gedankt und ihnen ebenfalls umfassende Unterstützung zugesagt, auf die auch der BDZ von Anfang an gedrängt hatte.
Dewes machte deutlich, dass die Kolleginnen und Kollegen eine enorme Herausforderung annehmen, da sie mit einer grundlegend neuen Situation konfrontiert seien. Der Umgang mit Asylsuchenden in der Praxis verlange den Beschäftigten viel Einfühlungsvermögen und notfalls auch entschlossenes Handeln ab. Außerdem setzten sie sich Risiken aus, die – etwa durch Impfschutz – hinreichend abgesichert sein müssten.
Erneut unterstrich Dewes, dass der Zoll auf Dauer nicht für personalwirtschaftliche Versäumnisse in anderen Ressorts aufkommen dürfe. Es könne sich daher nur um eine vorübergehende Maßnahme handeln, bei der der BDZ vor Ort, aber auch mit seinen gewerkschaftlichen Dienstleistungen uneingeschränkt Unterstützung anbiete. Gewerkschaftliche Hilfe sei in derartigen Situationen notwendiger denn je. Der BDZ werde sich als „Kümmerer“ bewähren und die Beschäftigten mit Problemen nicht allein lassen, versprach Dewes.