Lesermeinung
A9 im mittleren Dienst - Fluch oder Segen? EIN KOMMENTAR
Die Entwicklungs- und Fortkommensmöglichkeiten von Beschäftigten der Besoldungsgruppe A9 (mittlerer Dienst) sind seit Jahren ein vieldiskutiertes Thema. Dazu ein Kommentar von Bodo Wolf. Er ist Vorsitzender des Ortsverbandes Flughäfen im Bezirksverband Berlin-Brandenburg.
„Positiv hervorzuheben ist, dass mittlerweile 50 Prozent der Beschäftigten im mittleren Dienst das Endamt A9/A9m+Z innehaben. Den meisten von ihnen ist somit aber die Möglichkeit für eine berufliche Veränderung genommen worden. Bei bundesweiten Stellenausschreibungen werden seit Jahren mindestens 90 Prozent der ausgeschriebenen Stellen zur Beförderung ausgeschrieben. Durch diese Form der Ausschreibung profitieren vor allem die jüngeren Kolleginnen und Kollegen. Das ist sehr schön. Aber den älteren Kolleginnen und Kollegen, die schon länger A9m sind, wird dadurch eben jede Chance genommen, sich noch einmal neu zu orientieren. Dies ist insbesondere für die älteren Kolleginnen und Kollegen (ab 55) der waffentragenden Bereiche bitter, wenn Dienstsport und Schichtdienst über manchmal Jahrzehnte hinweg ihren Tribut zollen.
Die Rahmenbedingungen sind so, dass die Vollzugsbediensteten des Zolls im Gegensatz zur Bundespolizei bis zum Erreichen der Altersgrenze von 67 Jahren Dienst verrichten müssen, wohl vor dem Hintergrund, dass der Zoll keine reine Vollzugsverwaltung ist und somit im Alter ausreichend Möglichkeiten vorhanden sein müssten, um ältere Kolleginnen und Kollegen einen Büroarbeitsplatz anbieten zu können. Soviel zur Theorie.
Wie ist das nun in der Praxis? Da es kaum offene Ausschreibungen für A9m/A9m+Z im nicht waffentragenden Bereich gibt, muss man erst Monate, eher Jahre, krank sein. Wenn man dann großes Glück hat, bekommt man eventuell über ein BEM-Gespräch einen Dienstposten im Innendienst angeboten. Aber kann man sich den aussuchen? Eher nicht.
Dieser Zustand ist nicht länger hinnehmbar. Es kann nicht sein, dass mittlerweile 50 Prozent der Beschäftigten im mittleren Dienst von einer beruflichen Veränderung ausgeschlossen werden. Es muss doch möglich sein, bevor man krankheitsbedingt nicht mehr kann oder man einfach keinen Schichtdienst mehr möchte, sich zu verändern.
Auch das neue Konzept „Rahmenrichtlinie zur Personalentwicklung in der Zollverwaltung‘‘ wird daran nichts ändern. Kooperationsgespräche oder Personalentwicklungsgespräche mit der jeweiligen Führungskraft sollen zum Erfolg führen. Ja wie denn? Hat denn jetzt jede Führungskraft Einfluss auf Personalentscheidungen? Eher nicht.
Also kann es nur über offene Ausschreibungen gehen.
Und wie könnte es gehen? Ich schlage vor, 50 Prozent der bundesweiten Ausschreibungen im Bereich A9/A9m+Z offen auszuschreiben. Schließlich sind ja auch 50 Prozent der Beschäftigten im mittleren Dienst A9.
Letztlich sehe ich dadurch niemanden benachteiligt. Schließlich hat ja jeder eine aktuelle Beurteilung oder bekommt eine Anlassbeurteilung. Diese sind dann untereinander vergleichbar. Geht ja bei den Ausschreibungen zur Beförderung auch. Hier bekommt ja auch ein/eine Beamter/in mit einer Beurteilung von 15 Punkten in A7 den Zuschlag gegenüber einem/einer Beamten/in mit einer Beurteilung von 11 Punkten in A8. Wer also würde bei offenen Ausschreibungen benachteiligt werden? Niemand! Im Gegenteil: Den Beschäftigten der Besoldungsgruppe A9m würde so endlich eine Möglichkeit geboten, sich beruflich neu zu orientieren, ohne vorher eine lange Krankengeschichte aufzubauen.“
Hinweis: Der Hauptvorstand des Bezirksverbandes wird diese Problematik angehen. Mittlerweile wurde beschlossen, sich mit dem von B. Wolf formulierten Lösungsansatz an den Gewerkschaftstag zu wenden.