13. Frauenpolitische Fachtagung

Die dbb bundesfrauenvertretung hatte am 11. Mai 2017 zur 13. Frauenpolitischen Fachtagung eingeladen. Die Veranstaltung in Berlin stand diesmal unter dem brandaktuellen Motto „Diskriminierungsfreies Fortkommen im öffentlichen Dienst - Jetzt umdenken!“ Die dbb bundesfrauenvertretung hatte am 11. Mai 2017 zur 13. Frauenpolitischen Fachtagung eingeladen. Die Veranstaltung in Berlin stand diesmal unter dem brandaktuellen Motto „Diskriminierungsfreies Fortkommen im öffentlichen Dienst - Jetzt umdenken!“

16. Mai 2017

Eins vorweg: Die Tagung erfüllte alle Erwartungen der angereisten BDZ-Frauen. Hochkarätige Vortragende, spannende Diskussionen, zahlreiche neue Erkenntnisse und viele gute Gespräche mit anderen Teilnehmerinnen prägten die Tagung.

Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, führte schon in ihrer Begrüßungsrede aus, dass Frauen auch im öffentlichen Dienst in Führungspositionen immer noch unterrepräsentiert sind. Und das, obwohl über die Hälfte der Beschäftigten (56%) Frauen sind. Die dbb bundesfrauenvertretung will das mit der Initiative „Diskriminierungsfreies Fortkommen“ ändern. Dringend nötig ist ein Konzept zur Frauenförderung 4.0, das auch die Lebensrealitäten von Frauen im Beurteilungs- und Förderungssystem der öffentlichen Verwaltung berücksichtigt.

„Um mehr Berufsnachwuchs zu gewinnen, muss der öffentliche Dienst verstärkt auf einen Wandel der Führungskultur hinarbeiten.“ Das sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt zum Auftakt der Fachtagung. Der öffentliche Dienst beklagt einen massiven Fachkräftemangel. Vor diesem Hintergrund wird besonders um junge, gut ausgebildete Frauen geworben, die die Lücke stopfen sollen. Allerdings steht diesen Bemühungen ein überholtes Beurteilungs- und Beförderungswesen entgegen, betonte Klaus Dauderstädt in seinem Grußwort. „Hier muss die Politik dringend handeln. Denn Leistung ist keine Frage des Geschlechts“.

Wie können formalisierte Beurteilungs- und Beförderungsverfahren geschlechtsneutral weiterentwickelt werden? Diese Frage haben wir mit Blick auf das öffentliche Dienstrecht, gendergerechte Leistungsbeurteilung und unterbewusste Entscheidungsfaktoren diskutiert. Die rechtlichen Grundlagen seien gut, betonte Dienstrechtsexperte Prof. em. Dr. Dr. Ulrich Battis. Allerdings weise das Beurteilungssystem strukturelle Schwächen auf. Diese seien etwa die Dominanz von eigenschaftsbezogenen und verhaltensbezogenen Leistungskriterien gegenüber Kriterien mit Aufgaben- und Ergebnisbezug. Hinzu komme die negative Beurteilung von Teilzeit, die starke Orientierung am Bestehenden und fehlende Diversität. Um eine gendergerechte Leistungsbewertung zu gewährleisten müssen lt. Dr. Andrea Jochmann-Döll, Beraterin in Sachen Entgeltgleichheit und Leistungsbewertung, Leistungskriterien präzise und eindeutig definiert sein. Außerdem müssten Kriterien vermieden werden, die von Beschäftigten mit Familienpflichten schwerer erfüllbar seien als von Beschäftigten ohne sowie solche Kriterien, die mit Geschlechterstereotypen verknüpft seien wie etwa „Durchsetzungsvermögen“. Damit stereotype Vorannahmen von Beurteilenden weniger Gewicht bei Personalentscheidungen haben, müssen aus Sicht des Wirtschaftspsychologen Prof. Dr. Matthias Spörrle die Beurteilungsprozesse und die dazugehörigen Systeme gleichermaßen umgestaltet werden – und zwar so, dass stereotypenbasiertes Bewerten und Entscheiden erschwert wird.

Die abschließende Podiumsdiskussion hinterfragte alte und neue Ansätze rund um das Thema „Frauenförderung – Wie weit muss man gehen?“. Wilhelm Hüllmantel, ehemaliger Finanzminister in Bayern, Roland Staude, DBB NRW, Christine Morgenstern, Abteilungsleiterin für Gleichstellung im BMFSFJ, Ines Arland, Moderatorin, Prof. Dr. Hans Hofmann, BMI und Henrike von Platen, Initiatorin FairPay-Bündnis diskutierten über die Probleme der Beförderungspraxis im öffentlichen Dienst. Ergebnis dieser Runde trotz kontroverser Ansichten darüber, ob Frauenförderung gesetzlich verordnet werden sollte oder nicht: Wir brauchen eine genderorientierte Leitkultur in den Behörden mit Beurteilungsroutinen, die eine Genderkompetenz der Beurteilenden zum Leistungskriterium macht.

Helene Wildfeuer betonte zum Abschluss, dass die konsequente Vermittlung von Genderbewusstsein für Beurteilende eine Pflicht der obersten Dienstherrn ist. „Gendererfolge müssen zum eigenständigen Bewertungskriterium werden, wenn die Führungskräfte selbst beurteilt werden.“

Das Fazit der 13. Frauenpolitischen Fachtagung war dieses: Frauen kommen im öffentlichen Dienst, der als frauen- und familienfreundlich gilt, langsamer voran und rücken seltener in Führungspositionen auf. Paradox ist, dass ausgerechnet Maßnahmen wie Tele- und Teilzeitarbeit, die Frauen ein familienfreundliches Berufsleben ermöglichen sollen, sie in ihrer Karriereentwicklung ausbremsen. Wir finden: das ist inakzeptabel. Das Beurteilungs- und Beförderungssystem gehört auf den Prüfstand.

Der Anspruch an Führungskompetenz und Führungskräfte wird sich wandeln, Vertrauen und Eigenverantwortung werden an Bedeutung gewinnen. Präsenzkultur muss der Vergangenheit angehören.

Das Wichtigste aber bleibt die Kommunikation zwischen den Menschen, zwischen Kolleginnen und Kollegen, mit Vorgesetzten, mit Interessenvertretern und mit Bürgern.

Weitere Informationen zur 13. Frauenpolitischen Fachtagung finden Sie unter: www.frauen.dbb.de 

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