BDZ, Mitgliedschaft

Beitragsordnung

Der Mitgliedsbeitrag des BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft beläuft sich auf 0,42 Prozent der Bezüge, wobei familienbezogene Gehaltsbestandteile sowie nicht ruhegehaltfähige Amts- und Stellenzulagen bei der Beitragsberechnung unberücksichtigt bleiben, soweit sie nicht tabellenwirksam sind.

Dabei gelten folgende monatliche Höchstbeiträge:

  • Für Beamtinnen und Beamte, Tarifbeschäftigte sowie Anwärter/-innen und Auszubildende 18,50 €.
  • Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, Rentnerinnen und Rentner sowie Hinterbliebene 17,00 €.
  • Zum 1. Januar eines jeden Jahres erfolgt weiterhin die Anhebung der Obergrenze des Beitrags (Deckelung) um 0,50 Euro, bis die Obergrenze von 0,42 Prozent erreicht ist.

In besonders begründeten Ausnahmefällen (z. B. Doppelmitgliedschaften in dbb-Mitgliedsgewerkschaften) können in Abstimmung mit dem mitgliedsführenden Bezirksverband und der Bundesleitung abweichende Beiträge festgesetzt werden.

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