Direkabrechnung der Beihilfe mit den Krankenhäusern

Verhandlungserfolg: Direktabrechnung mit Krankenhäusern in greifbarer Nähe

Beharrlichkeit ist zwar manchmal mühsam, zahlt sich aber zuweilen auch aus!!
So rückt nun die Möglichkeit der direkten Abrechnung von
Krankenhäusern mit den Beihilfestellen in greifbare Nähe.
Der sieht die Schaffung der Rechtsgrundlage zur
Direktabrechnung zwischen Krankenhäusern und Beihilfestelle vor. Dazu
soll in die BBhV der neue § 51 a eingefügt werden.
Der dbb beamtenbund und tarifunion hat dazu die gleichfalls auszugsweise
beigefügte Stellungnahme abgegeben.
Bis zur Verwirklichung der Direktabrechnung wird es sicherlich noch
geraume Zeit dauern:
Zum einen muss die 8. Änderung zur Bundesbeihilfeverordnung in Kraft
gesetzt werden und zum anderen bedarf es noch einer entsprechenden Rahmenvereinbarung des Bundes mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
Wie sagte mir früher ein älterer Hausarzt : "Wird schon werden"!

29. Januar 2018

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