Ständiger Ausschuss
Sitzung des ständigen Ausschusses „Senioren und Seniorinnen“
Nachdem aufgrund der Corona-Pandemie die für Mai 2020 geplante Arbeitssitzung verschoben werden musste, kamen die Mitglieder des Ständigen Ausschusses nunmehr nach eingehender Abwägung der Risikofaktoren in der Zeit vom 30. September 2020 bis 2. Oktober 2020 im dbb forum siebengebirge in Thomasberg zusammen.
Trotz der einzuhaltenden und zumindest zu Beginn der Veranstaltung sichtlich ungewohnten Beschränkungen (Abstandseinhaltung / Hygienekonzept) konnte die umfangreiche Tagesordnung diszipliniert und ohne inhaltliche Abstriche abgearbeitet werden.
Die bereits begonnene Neufassung des Internetauftritts des Ständigen Ausschusses soll nach einhelliger Auffassung aller Teilnehmer schrittweise fortgeführt werden. Dabei soll sich die Überarbeitung nicht nur auf die optische Darstellung der zu veröffentlichten Bereiche beschränken, sondern den Themenkatalog - insbesondere inhaltlich - überarbeiten und bei entsprechendem Bedarf ergänzen. Hierzu wurden Arbeitsaufträge erteilt, die möglichst zeitnah abgearbeitet werden sollen. Aufgrund der Vielzahl der Eingaben von Mitgliedern im Ruhestand wurde die Aktualisierung des Leitfadens für Hinterblieben mit den zugehörigen Merkblättern als vorrangige Tätigkeit definiert.
Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung war naturgemäß die Betreuung der Beschäftigten der Zollverwaltung im Ruhestand und deren Hinterbliebenen. Ziel war es, einen aktuellen Sachstand der Umsetzung zu erhalten und dabei gleichzeitig Reaktionen auf die Veröffentlichung der Rahmenkonzeption mit den verwaltungsseitig benannten Ansprechpersonen und der aus Datenschutzgründen notwendigen Einwilligungserklärung im BDZ magazin einzubeziehen.
Festzustellen ist, dass auf der Ortsebene der Verwaltung die durch das Betreuungskonzept zusätzlich übertragenen Aufgaben weitestgehend positiv aufgenommen wurden und dort mit großem Engagement wahrgenommen werden. Allerdings mangelt es an einer Linie für ein einheitliches Vorgehen. Die Notwendigkeit fachbezogener Schulungen ist unverkennbar.
Um eine Betreuung zu gewährleisten, sind personenbezogene Daten der zu betreuenden Personen - insbesondere derer, die bereits aus dem aktiven Berufsleben ausgeschieden sind - unerlässlich. Bis dato liegen aber erst etwa ein Viertel der notwendigen datenschutzrechtlichen Einwilligungen vor.
Aus Sicht der Vertreter des Ständigen Ausschusses muss die Rahmenkonzeption innerhalb des beruflichen Alltags stärker etabliert und damit zugleich eine größere Akzeptanz erreicht werden. Im Rahmen der Sitzung wurden Empfehlungen zum weiteren Vorgehen erörtert, die nunmehr als Beschlussvorschläge in die Beratungen des Bundesvorstandes Anfang November 2020 einfließen. Über die Ergebnisse werden wir im BDZ magazin berichten.