Eilzuständigkeit NRW

Landtag verabschiedet Gesetz zur Eilzuständigkeit

Mit der Gesetzesänderung des Polizeiorganisationsgesetzes wird die Initiative des BDZ Westfalen erfolgreich umgesetz 

23. Mai 2018

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes (POG NRW) wurde entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der 2. Lesung am 16. Mai 2018 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und AfD bei Enthaltung der Fraktion der GRÜNEN verabschiedet. Somit ist die Gesetzesänderung zum 17. Mai 2018 in Kraft getreten, die nun eine Ermächtigungsgrundlage zugunsten einer Eilzuständigkeit von Zollvollzugsbediensteten vorsieht. In der Beratung des Plenums wies MdL Gregor Golland (CDU) ausdrücklich darauf hin, dass die Änderung des POG NRW durch den BDZ begrüßt wird.

Vorausgegangen waren intensive Gespräche des BDZ Westfalen mit den politisch Verantwortlichen in Düsseldorf. Als einzige Gewerkschaft hat der BDZ in NRW darauf gedrängt, dass die Eilzuständigkeit in NRW gesetzlich verankert werden muss.

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