Im Gespräch mit dem Hamburger MdB Rüdiger Kruse (CDU) – ZELOS soll im 2. Quartal 2021 nutzbar sein

Der BDZ setzt sich weiterhin bei der Bundespolitik für Ihre Interessen ein. Wir suchen den Kontakt mit der Bundespolitik, um die Probleme direkt anzusprechen und Lösungen zu erarbeiten. Aus diesem Grund suchte der Vorsitzende des Ortsverbandes HZA Hamburg, Sebastian Harms, den Austausch mit dem Bundestagsabgeordneten Rüdiger Kruse (CDU), um mehrere zollrelevante Themen voranzutreiben.

 

Herr Kruse zeigte reges Interesse an unseren Anliegen und sicherte uns Unterstützung zu. So fordern wir seit längerem die Umsetzung der automatisierten Zollabfertigung nach dem Vorbild von Österreich und den Niederlanden. Unserer Auffassung nach werden die personel-len Herausforderungen für die Zollbehörde in den kommenden Jahren weiter wachsen - nicht nur aufgrund des zu erwartenden Anstiegs bei den Zollanmeldungen durch den Brexit, son-dern auch aufgrund eines beträchtlichen Nachwuchsmangels. Durch den Brexit werden eini-ge Zollämter das Anmeldevolumen verdoppeln. Eine Entlastung durch eine Automatisierung und durch eine Vereinfachung des Abfertigungsprozesses ist daher dringend anzustreben. Diese Forderungen erreichten Herrn Kruse auch aus der Hamburger Wirtschaft. Daher schrieb Rüdiger Kruse das BMF an und erhielt folgende Rückmeldungen:

 

 

23. Oktober 2020

1.               Sachstand Umsetzungsstand und Zeitpunkt sowie Form der Umsetzung der automatisierten Zollabfertigung

Bei der Frage nach der Automatisierung einer Zollabfertigung bedarf es auch der Berücksichtigung von risikoorientierten Kontrollansätzen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und das fiskalische Interesse zu berücksichtigen. Risikobehaftete Warensendungen müssen auch in Rahmen der fortschreitenden Automatisierung von Abfertigungsprozessen immer einer Einzelfallentscheidung unterliegen. Andere Mitgliedstaaten der EU handhaben dies ebenfalls so. An der daher erforderlichen Voraussetzung einer weitgehend computergesteuerten Risikobewertung und damit der Möglichkeit der Kanalisierung von Warenströmen in „risikobehaftete“ und „risikofreie“ Sendungen wird fortgesetzt gearbeitet, um den Abfertigungsprozess für „risikofreie“ Sendungen weiter zu automatisieren.

 

2.               Maßnahmen, die die Zollverwaltung bereits ergriffen hat, um die Zollabfertigung zu beschleunigen

Die deutsche Zollverwaltung hat kurz- bis mittelfristig diverse Maßnahmen vorgesehen, die auf eine Beseitigung von Medienbrüchen und eine Beschleunigung der Abfertigung abzielen und einen zunehmend automatisierten Abfertigungsprozess ermöglichen:

 

 

a.               Neue ATLAS-Anwendung „ZELOS“

 Einen wesentlichen Beitrag zur Optimierung des Abfertigungsprozesses, in diesem Fall zur Beseitigung von Medienbrüchen, wird die neue ATLAS-Anwendung „ZELOS“ (Zentraler Austausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen) darstellen.

Die in der Abfertigung eingesetzten Personen haben hierdurch künftig die Möglichkeit, für die Abfertigung erforderliche Unterlagen oder Informationen direkt aus ATLAS heraus anzufordern. Die Wirtschaftsbeteiligten können ihre Antwort und/oder Unterlagen digital übermitteln, sodass die in der Abfertigung eingesetzte Person diese unmittelbar einsehen kann. Eine Unterlagenübermittlung kann auch proaktiv ohne vorherige Anfrage durch die Zollstelle erfolgen, solange sie einer konkreten Anmeldung zugeordnet ist. Mit „ZELOS“ entfallen zeitaufwändige Kommunikationswege zur Anforderung von Unterlagen. Ein häufiges Problem war bisher die fehlende Erreichbarkeit der Ansprechpersonen, den Wirtschaftsunternehmen sowie teils erforderliche Botendienste, die Dokumente bei den Zollstellen eingereicht haben. Gleichzeitig wird ein gravierender Medienbruch beseitigt, da die in der Abfertigung eingesetzten Personen nicht mehr gezwungen sind, die Arbeit in ATLAS zu unterbrechen, um Dokumente anfordern zu können. Die neue Anwendung „ZELOS“ wird derzeit umfangreichen Tests unterzogen. Abhängig von deren Ergebnissen wird ZELOS nach derzeitigem Planungsstand vss. im 2. Quartal 2021 genutzt werden können. Eine Nutzung für die Wirtschaft ist möglich, sobald die Teilnehmersoftware der Wirtschaftsbeteiligten für die neuen ZELOS-Nachrichten zertifiziert ist.

 

b.               Automatisierte Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

Bei bestimmten Zollverfahren ist die Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erforderlich. Bisher musste die in der Abfertigung eingesetzte Person die allgemeinen Angaben in der Zollanmeldung (z.B. Firmenbezeichnung, Anschrift) manuell mit den zur USt-IdNr. hinterlegten Angaben abgleichen. Dies erfolgte über einen Zugriff auf die Daten des Bundeszentralamts für Steuern, der zwar aus ATLAS heraus erfolgte. Dieser musste aber manuell angestoßen werden. Der Abgleich soll künftig vom System automatisiert vorgenommen werden. Dadurch wird sich der Aufwand und zugleich die Bearbeitungszeit in der Abfertigung reduzieren. Eine Umsetzung im Echtbetrieb ist für das ATLAS-Release 9.1 geplant, das im März 2021 ausgerollt werden soll.

 

c.               Dateien in ATLAS:

 „ZELOS“ ermöglicht die Übermittlung von Unterlagen durch den Wirtschaftsbeteiligten. Darüber hinaus ist zusätzlich vorgesehen, dass die in der Abfertigung eingesetzten Personen die Möglichkeit haben sollen, in ATLAS zu einem Vorgang Bilddateien hochzuladen und diese dort direkt abzurufen. Hierdurch können beispielsweise Fotos, die bei Beschauen von der Ware angefertigt werden, vorgangsbezogen zentral gespeichert werden. Den in der Abfertigung eingesetzten Personen wird damit die Arbeit maßgeblich erleichtert, weil die Erstellung des Beschaubefundes sich dann weniger aufwändig gestaltet. Die bisher gesonderte schriftliche Dokumentation von wichtigen Details wie z. B. Fahrgestellnummern von Fahrzeugen oder umfangreiche Packstückangaben auf Kisten o. ä. kann entfallen. Die Folge ist eine weitere Prozessbeschleunigung. Der Einsatz im Echtbetrieb soll im 2. Quartal 2021 erfolgen.

 

Wir bedanken uns bei Herrn Kruse für seinen Einsatz!

 

Mit dem BDZ ist man immer besser informiert.

 (Autor: Sebastian Harms)


V.i.S.d.P. BDZ BV Nord, Christian Beisch, Mönkedamm 11, 20457 Hamburg

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