Eilzuständigkeit kommt auch in Hamburg

Im Rahmen eines Grußwortes anlässlich der 70 Jahr-Feier des BV Nord aus Anlass der Gründung des BDZ in Hamburg (am 20.Januar 1948) gab MdB Johannes Kahrs (SPD) als direkter Wahlkreisabgeordneter aus Hamburg bekannt, dass der langjährigen Forderung des BDZ nach der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbedienstete in Hamburg entsprochen wird. Die Eilzuständigkeit für die Vollzugskräfte des Zolls soll mit dem derzeit in Erarbeitung befindlichen Musterpolizeigesetz der Länder noch in diesem Jahr eingeführt werden, so MdB Kahrs.  Damit greift Hamburg ein Anliegen des BV Nord auf und stellt für unsere Kolleginnen und Kollegen in Vollzugsdienst endlich Rechtssicherheit her.

21. März 2018
  • v.li. Sandro Kappe (stellv. Vorsitzender BV Nord), Johannes Kahrs (MdB), Christian Beisch (stellv.Bundesvorsitzender), Thomas Liebe (stellv.Bundesvorsitzender)

Nachdem im letzten Jahr schon Mecklenburg-Vorpommern eine entsprechende Gesetzesänderung signalisierte, werden wir in absehbarer Zeit in allen Bundesländern unseres Vertretungsbereichs die sogenannte Eilzuständigkeit erreicht haben. Für unsere Kolleginnen und Kollegen im Vollzugsdienst wird damit endlich ein rechtsicheres Handeln im Dienst möglich. Es war ein langer und schwieriger Weg bis zu diesem herausragenden Erfolg. Nichts wird eben von alleine gut!

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