Aus dem Vorstand
Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte in Berlin – Endlich ist es soweit!
Wie wir an dieser Stelle bereits mehrfach berichteten, verhandelte der BDZ mit der Berliner Landespolitik bereits seit 2018 über die Einführung einer sog. Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte nach § 12d ZollVG.
Endlich ist es nun soweit!
Das Berliner Abgeordnetenhaus stimmte bereits am 11. März 2021 einer entsprechenden Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes zu. Die Änderung des § 8 Abs. 3 ASOG Bln trat zum 2. April 2021 in Kraft.
Berlin führt damit als 15. von 16 Bundesländern die Eilzuständigkeit nach § 12d ZollVG ein – der Flickenteppich hat sich geschlossen.
Zollbedienstete der Vollzugsbereiche dürfen jetzt also im Land Berlin polizeiliche Amtshandlungen vornehmen, wenn die zuständige Polizeibehörde die erforderlichen Maßnahmen nicht rechtzeitig treffen kann. Im Land Brandenburg ist dies schon seit Längerem möglich.
Peter Seifert und Carsten Weerth