BMAS: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 25. Mai 2022 ausgelaufen
Dienstvereinbarungen mobiles Arbeiten gelten ab dem 25. Mai 2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Bestimmungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln sind zum 25. Mai 2022 ausgelaufen. Das hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) entschieden.
Damit sind die Dienststell gefordert, auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes und des Infektionsschutzgesetzes die Gefährdungsbeneurteilung im Hinblick auf erforderliche betriebliche Infektionsschutzmaßnahmen zu aktualisieren.
Die Dienststellen müssen in enger Zusammenarbeit mit Betriebsärztinnen und -ärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit unter Einbindung der Interessenvertretungen bewerten, ob und welche Maßnahmen für den Infektionsschutz getroffen werden müssen. Dazu können unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Prozesse tätigkeitsspezifische Infektionsgefahren erfasst und Maßnahmen vorgegeben werden. Dies können sein:
- AHA-L
- Testangebote für Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher, wenn sinnvoll
- Maßnahmen zur Verminderung betriebsbedingter Personenkontakte
- Angebot von Homeoffice
Machen wir uns aber nichts vor: Viele Arbeiten kann ich im Homeoffice viel effizienter erledigen als im Büro. Aber nur vor Ort kann ich mit Kolleginnen und Kollegen in den direkten Austausch kommen, auch ohne sie anzuskypen. Der berühmte Flurfunk setzt wieder ein (in positivstem Sinne): Ich kann über den Tellerrand meiner Bereiche blicken und mich auch mal privat austauschen. Das Büro oder eine gewerkschaftliche Präsenzveranstaltung bleibt für mich der unverzichtbare Klebstoff zwischen mir, meinen Kolleginnen und Kollegen, meiner Gewerkschaft und meinem Dienstherrn. Unseren Werten und Zielen fühle ich mich dadurch stärker verbunden. Darum freue ich mich sehr, ab sofort wieder an zwei bis drei Tagen die Woche im Büro zu sein und von beiden Welten profitieren zu dürfen.
Herzliche Grüße
Olaf Wietschorke