Fristverlängerung für den Führerscheintausch

Die Frist für die Jahrgänge 1953 bis 1958 wurde bis zum 19. Juli 2022 verlängert

Die Frist für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 war am 19. Januar 2022 ablaufen. Falls Du den Tausch bislang nicht geschafft hast, kannst Du ein bisschen aufatmen:

Die Umtauschfrist wurde bis zum 19. Juli 2022 verlängert; so lange droht auch kein Bußgeld.

Grund für die längere Frist sind die Belastungen der Behörden aufgrund steigender Corona-Fallzahlen. Den neuen Führerschein gibt es bei der Führerscheinbehörde deines Wohnsitzes für rund 30,00 Euro.

21. Januar 2022
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