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Bundesrechnungshof bestätigt Position des BDZ BV Baden in der Thematik der Ausfuhrkassenzettel

 

Der Bundesrechnungshof hat in seinem heute veröffentlichten Bericht zur Mitwirkung der Zollverwaltung bei der Umsatzsteuerbefreiung von Ausfuhren im nichtkommerziellen Warenverkehr nicht nur die Positionen des BDZ BV Baden unterstrichen.

29. Juni 2017

Er geht mit der Forderung der Höhe einer Bagatellgrenze sogar über die des BV Baden hinaus und fordert eine Wertgrenze von 175 Euro. Alle Kritikpunkte des BDZ hat der Bundesrechnungshof aufgeführt. So zum Beispiel auch die Nichteinhaltung der Kontrollquote. Auch die Gefahr des Missbrauchs wird darin thematisiert.

Sie können den gesamten Bericht des BRH unter:

www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/beratungsberichte/langfassungen/langfassungen-2017/2017-bericht-mitwirkung-der-zollverwaltung-bei-der-umsatzsteuerbefreiung-von-ausfuhren-im-nichtommerziellen-reiseverkehr-pdf



einsehen.

 

Der BDZ wird sich diese Rückendeckung zu Nutze machen und nochmals intensiv auf politischer Ebene die Einführung einer Bagatellgrenze fordern.

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