Novelle des BPersVG
BDZ Multiplikatorenschulung in Königswinter
Am 15. Juni 2021 ist das Gesetz zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) in Kraft getreten. Damit ist die lang erwartete Novellierung des BPersVG von 15. März 1974 erfolgt.
Vieles wurde verbessert, manches verschlechtert, weitere Änderungen sind notwendig und damit muss die Novellierung schnellstmöglich fortgesetzt werden. Das aktuelle BPersVG hat eine neue Struktur und Systematik. Es ist verständlich und anwenderfreundlich gestaltet. Denjenigen, die mit dem Gesetz arbeiten müssen, bringt es Erleichterungen in der praktischen Rechtsanwendung. Weil es aber auch inhaltlich eine Vielzahl von Änderungen und Neuregelungen für eine zukunftsfähige Ausgestaltung der Beteiligungen für die gewählten Personalvertretungen beinhaltet, wird der BDZ schnellstmöglich die gewählten BDZ - Personalratsmitglieder durch die Multiplikatoren schulen.