BDZ BV Nord informiert: Raumschießanlage in Hamburg-Rahlstedt soll noch im Juli 2021 vollständig einsatzbereit sein! Regelschießbetrieb soll wiederaufgenommen werden!

Wieder einmal zeigt sich, dass der kontinuierliche Einsatz des BDZ BV Nord für die Belange unserer Mitglieder Früchte trägt. Seit geraumer Zeit drängen wir auf einen Abschluss der über fünf Jahre andauernden Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten der Raumschießanlage in Hamburg-Rahlstedt. Mit Erfolg: die Arbeiten befinden sich nunmehr in der finalen Abschlussphase, so die Antwort der GZD auf eine Anfrage des MdB Rüdiger Kruse (CDU). Weiterhin führt die GZD in Ihrer Antwort an, dass von den bauausführenden Firmen die letzten Feineinstellungen an der Raumlufttechnik derzeit durchgeführt werden. Hieran anschließend sei ein gemeinsamer Termin mit den an den Sanierungsarbeiten beteiligten Firmen, der Bundesbauabteilung Hamburg, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, dem zuständigen Schießstandsachverständigen sowie dem Hauptzollamt Hamburg vorgesehen, um die gutachterliche Abschlussprüfung der Anlage vorzubereiten. Es sei davon auszugehen, dass noch im Juli 2021 die Raumschießanlage wieder vollständig funktionsfähig sein wird und der Regelschießbetrieb wiederaufgenommen werden kann.

13. Juli 2021
  • Instandsetzungsarbeiten in der Raumschießanlage; © BDZ BV Nord

Hintergrund der Zeitverzögerung Nach einem guten Start in die „aktive“ Sanierungsphase zu Beginn des Jahres 2020 mit den notwendigen Rückbau- und Rohbauarbeiten sowie der Grundinstallation der neuen Gebäudetechnik konnte bis etwa September 2020 der Bauzeitplan weitestgehend gehalten werden. Danach ist es aufgrund der Marktlage bei diversen Bauteilen zu Lieferengpässen gekommen, wel-che die terminlichen Abläufe massiv beeinflusst haben und die Fertigstellung der Anschlussge-werke stark beeinträchtigten. Hinzu kamen pandemiebedingte Ausfälle und Engpässe bei den aus-führenden Firmen und dem Planungsbüro. Der eingeschränkten Nutzung der Raumschießanlage und der baulichen Verzögerung bei der Sanierung ist das Hauptzollamt Hamburg bereits frühzeitig begegnet und hat Maßnahmen ergriffen, um den Erhalt der persönlichen Voraussetzungen der waffentragenden Beschäftigten zum Führen einer Schusswaffe sicherzustellen. Neben der organisatorischen Anpassung des Schießtrainings auf dem intakten Stand A der Raum-schießanlage wurden Schießtermine bei der Bundeswehr auf dem Truppenübungsplatz in Munster sowie auf den Standortschießanlagen in Wendisch-Evern und in Heist angeboten und zusätzlich ein Mitnutzungsvertrag für die Nutzung der Schießanlage bei der Bundeswehr in Seedorf geschlos-sen. Dadurch konnte sichergestellt werden, dass die waffentragenden Beschäftigten die fachlich erforderliche Anzahl von Trainingsterminen wahrnehmen konnten. Der BDZ BV Nord bedankt sich bei Herrn Kruse für seinen Einsatz für den Zoll. Sollte die Ankündigungen der GZD nicht gehalten werden, werden wir die GZD weiterhin politisch unter Druck setzen. Sie haben es verdient. BDZ. Wir sind die einzige Zollgewerkschaft, die sich um die Belange der Beschäftigten vor Ort kümmert.

(Autor: Sebastian Harms)

 

V.i.S.P.: Christian Beisch, Bezirksvorsitzender des BV Nord im BDZ, Mönkedamm 11, 20457 Hamburg

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