Austausch mit dem Innenminister von MV: Eilzuständigkeit kommt

Beim 31. CDU-Parteitages, am 07.12.2018 in Hamburg haben sich der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU), und der stellv. Bezirksvorsitzende, Sandro Kappe, zum Thema „Umsetzung der Eilzuständigkeit in Mecklenburg-Vorpommern“ ausgetauscht.

12. Dezember 2018

Caffier teilt mit, dass noch rechtliche Anpassungen vom BMF erforderlich seien. Diese wurden bereits mit dem BMF erörtert und sollen zeitnah umgesetzt werden. Danach wird er sich persönlich dafür einsetzen, dass die Eilzuständigkeit in Mecklenburg-Vorpommern zeitnah geschaffen wird. Er geht davon aus, dass im März 2019 die Lesungen im Landtag erfolgen werden.

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Warum ist die Umsetzung der Eilzuständigkeit in Mecklenburg-Vorpommern elementar?

Außerhalb der originären Zuständigkeit kann ein „eilmäßiges“ Tätigwerden nur im Rahmen der allgemeinen Notwehr und Nothilferegelungen gem. § 34 Strafgesetzbuch (StGB) bzw. eine Festnahme nur auf das sog. Jedermannrecht nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) gestützt werden. Handeln die Beschäftigten im Rahmen des Jedermannrechts und erleidet eine Verletzung, handelt es sich um keinen Dienstunfall. Die Vollzugsbeamten werden täglich in Kontrollsituationen mit der fehlenden polizeilichen Eilkompetenz konfrontiert. Daher ist die Umsetzung der Eilzuständig elementar.

(Autor: Sandro Kappe, stellv. BV-Nord-Vorsitzender)

 

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